annalist https://annalist.noblogs.org Innenansichten Wed, 18 Feb 2026 21:33:30 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 Social-Media-Verbote gehen am Problem vorbei https://annalist.noblogs.org/post/2026/02/18/social-media-verbote-gehen-am-problem-vorbei/ https://annalist.noblogs.org/post/2026/02/18/social-media-verbote-gehen-am-problem-vorbei/#comments Wed, 18 Feb 2026 18:01:05 +0000 https://annalist.noblogs.org/?p=5679 Weiterlesen ]]> Verbogenes Metallschild an einer Kette, im Hintergrund Waldboden und Bäume. Das Schild enthält schwarze Schrift auf gelbem Hintergrund, Text "Durchgang verboten"Man könnte aktuell den Eindruck gewinnen, als seien mehr oder weniger alle für Social-Media-Verbote für Kinder und Jugendliche und damit einhergehend quasi zwangsläufig die Altersverifizierung im Netz (die dann logischerweise für alle käme, denn sonst können bestimmte Altersgruppen ja nicht identifiziert werden).

Das ist natürlich Quatsch. Ich habe hier seitenweise Positionen von Expert*innen und Verbänden, die sich dagegen aussprechen oder jedenfalls sehr skeptisch sind. Bedauerlicherweise finden die in der aktuellen Berichterstattung wenig Platz, die sich darauf zu fokussieren scheint, welche Parteien und Politiker*innen sich als nächstes pro Verbot äußern. Häufig nicht die Fachpolitiker*innen. Die Expert*innen wie auch einige Fachpolitiker*innen weisen darauf hin, dass es für die Probleme von Kindern und Jugendlichen ganz verschiedene Ursachen gibt, dass Australien zeigt, dass die Umsetzung nicht gut funktioniert, dass auch Kinder und Jugendliche Teilhabe- und Informationsrechte haben und wichtige Informationen und auch Unterstützung im Netz finden. (Und noch ein Dutzend Argumente, die ich hier auslasse.)

Warum also gerade die Aufregung? Weil Verbote nichts kosten, weil markige Worte gut ankommen, weil es gut in den autoritären Drift passt, Grundrechte beiseite zu schieben, weil Medienbildung und Sozialpädagogik hässlich teuer sind und weil die Big-Tech-Unternehmen und die, die die Technik zur Altersverifizierung verkaufen, den Politiker*innen auf dem Schoß sitzen und sehr viel Geld für Lobbyismus ausgeben. Weil konservative Politik kein Interesse daran hat, diese Unternehmen in irgendeiner Weise einzuschränken und dafür zu sorgen, dass Soziale Netzwerke angemessen reguliert werden, damit all das, was – im übrigen auch für alle ab 18 – ein Problem ist, dort endlich aufhört.

Natürlich sehe ich die Schmerzen der Eltern, die jetzt eine Lösung wollen. Aber es ist ein Trugschluss zu glauben, dass mit diesen Altersgrenzen das verschwände, was Kindern und Jugendlichen in dieser Welt Angst macht und dazu verleitet, irgendwohin verschwinden zu wollen. Noch schlimmer aber ist, dass sie dann, wenn sie wissen, dass ihre Aktivitäten im Netz verboten sind, niemandem mehr davon erzählen werden. Es ist eine weit offene Tür für Cybergrooming und Dinge wie White Tiger.

Das Netz kann gefährlich sein, aber diese Lösung ist keine Lösung, sondern ein neues Problem.

Foto: Kati KöhlerPixabay

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Digitale Gewalt im Wikimedia-Buch über digitale Grundrechte https://annalist.noblogs.org/post/2025/09/24/digitale-gewalt-im-wikimedia-buch-ueber-digitale-grundrechte/ https://annalist.noblogs.org/post/2025/09/24/digitale-gewalt-im-wikimedia-buch-ueber-digitale-grundrechte/#comments Wed, 24 Sep 2025 09:29:31 +0000 https://annalist.noblogs.org/?p=4935 Weiterlesen ]]> Cover der Publikation "Grundrechte im Digitalen. Was sie bedeuten und wie sie wirken"Wikimedia Deutschland hat ein Buch zum Thema Digitale Grundrechte herausgegeben und ich hatte die Gelegenheit, ein Kapitel über Digitale Gewalt beizusteuern.

Darin beschreibe ich den aktuellen Stand dazu, was unter Digitaler Gewalt verstanden wird, die von Hassrede bis zum digitalen Stalking und physischer Überwachung reicht.

Außerdem geht es um Zahlen: Warum sind offizielle Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik oder des Hilfetelefons so niedrig, während internationale Organisationen schon vor zehn Jahren feststellten, dass die von ihnen erhobenen Zahlen enorm groß sind? Und schließlich geht es um die Gesetzeslage und was nötig wäre, um Betroffenen wirksam zu helfen.

Das einzelne Kapitel direkt zum Download:
Anne Roth: Digitale Gewalt – Formen, Folgen, fehlender Schutz (pdf)

Was mir am Buch besonders gefällt ist, dass bewusst das Thema Grundrechte gewählt wurde, im Gegensatz zu den häufig hervorgehobenen Freiheitsrechten. Die letzteren sind etwa die Meinungsfreiheit, Pressefreiheit, das Demonstrationsrecht oder die Wissenschaftsfreiheit: Sie wehren den Staat ab und sind natürlich häufig Fokus bei allem rund ums Internet. Die Grundrechte hingegen begründen auch Ansprüche an den Staat, etwa wenn es um Gleichheitsrechte, politische und soziale Teilhaberechte geht – und eben auch Schutz vor Gewalt. Weil sie in Digitaldebatten zu oft übersehen werden, ist es gut, dass es jetzt dieses Buch gibt.

Das ganze Buch gibt’s frei zum Download hier (pdf). Besonderer Dank geht an Valie Djordjević für die wunderbare Redaktion und Betreuung, und natürlich an alle Beteiligten bei Wikimedia. Es gibt auch physische Bücher, die bei Wikimedia bestellt werden können.

 

Aktualisiert mit der Bestellmöglichkeit für die Bücher.

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Was CDUCSU und SPD zur Digitalen Gewalt (nicht) vorhaben https://annalist.noblogs.org/post/2025/03/26/was-cducsu-und-spd-zur-digitalen-gewalt-nicht-vorhaben/ Tue, 25 Mar 2025 23:57:10 +0000 https://annalist.noblogs.org/?p=4825 Weiterlesen ]]> Überschrift und erste Zeilen eines Papiers mit Zeilennummern: AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration Stand: 24.03.2025, 19.00 Uhr AG 1 – Innen, Recht, Migration und Integration Anmerkung: Es handelt sich hierbei bereits um die gekürzte Fassung. Eine weitere Kürzung ist nicht möglich! UAG Innen I. Zielsetzung für die kommende Legislaturperiode Wir begegnen den multiplen Bedrohungen von außen und im Innern mit einer Zeitenwende in der..Update: Diese Abschnitte aus den Entwürfen wurden unverändert in den Koalitionsvertrag übernommen.

Es gibt erste Ergebnisse der Koalitionsverhandlungen zwischen CDUCSU und SPD. Nichts davon steht fest, das kann sich alles noch ändern. Bislang ist zu digitaler Gewalt Folgendes geplant:

Im Abschnitt zu Recht stehen die Dinge, die im Justizministerium umgesetzt werden sollen.

Wir reformieren das Cyberstrafrecht und schließen Strafbarkeitslücken z.B. bei bildbasierter sexualisierter Gewalt. Dabei erfassen wir auch Deep Fakes und schließen Lücken bei deren Zugänglichmachung gegenüber Dritten.

Positiv: Die Erwähnung bildbasierter Gewalt und von Deepfakes. Immerhin.

Negativ: Wenn die Lösung (allein) darin liegen soll, dass das ins Strafgesetzbuch geschrieben wird, wird den Betroffenen nicht geholfen.

Die Verwendung von GPS-Trackern nehmen wir im Stalking-Paragraphen auf.

Hm. Was ist damit gemeint – tatsächlich GPS-Tracker, oder eher Smart-Tags wie AirTags etc.? Und wenn nicht, warum nicht? Wie dem auch sei:

Positiv: Die Berücksichtigung von (irgendwelchen) Trackern zum Stalking.

Negativ: Auch hier soll die Lösung anscheinend darin bestehen, dass mehr bestraft wird.

Hersteller von Tracking-Apps sollen verpflichtet werden, das Einverständnis der Gerätebesitzerinnen und -besitzer regelmäßig abzufragen.

Positiv: Die spezifische Befassung mit Stalkerware, denn das ist ja vermutlich gemeint.

Negativ: Der Begriff ‚Tracking-Apps‘ ist völlig unklar. Welche Apps sind gemeint? Haarspalterisch würde ich sagen, dass es kaum Apps gibt, die nicht tracken, aber hier ist ja vermutlich nicht gemeint, wenn Unternehmen ihre Nutzer*innen tracken. Wenn Stalkerware gemeint ist: Warum nicht einfach direkt verbieten? Es gibt keine gesellschaftlich sinnvolle Nutzung von Apps, die anderen ermöglichen, aus der Ferne mitzulesen oder zu -hören, was andere mit ihren Smartphones alles machen.

Digitales Gewaltschutzgesetz: Wir schaffen ein umfassendes Digitales Gewaltschutzgesetz, um die Rechtsstellung Betroffener zu verbessern und die Sperrung auch anonymer Hass-Accounts mit strafbaren Inhalten zu ermöglichen. Plattformen sollen Schnittstellen zu Strafverfolgungsbehörden bereitstellen, damit relevante Daten automatisiert und schnell abgerufen werden können. Aus Gründen des Opfer- und Zeugenschutzes prüfen wir, inwieweit bei Akteneinsichtsgesuchen im Strafverfahren auf die Angabe von Wohn- oder Aufenthaltsanschrift bei bestimmten Delikten verzichtet werden kann.

Da ist es wieder, das Digitale-Gewalt-Gesetz der Ampel bzw. des FDP-Justizministeriums.

Positiv: Sollte es doch noch schnelle – ggf. temporäre – Accountsperren bei Shitstorms und anderen Formen bedrohlicher Äußerungen auf Plattformen geben, wäre das gut.

Negativ: Das ist ein ganz spezifischer Bereich digitaler Gewalt und darüber hinaus gibt es noch sehr viel mehr. Wenn all das nicht gemeint ist, sollte mit dem Titel auch nicht der Eindruck hinterlassen werden, damit sei das ganze Problemfeld endlich in der (Regierungs-)Politik angekommen.

Negativ: Für solche Sperrungen sind keine Schnittstellen und Datenabrufe nötig. Hier lauert ein Überwachungsgesetz, das Grundrechte gefährdet.

Unklar: Das Problem der Weitergabe von Adressen von Opfern oder Zeug*innen gibt es nicht nur bei digitaler Gewalt. Es ist sicher sinnvoll, dies zu ändern, aber eben für alle Verfahren.

 

Die bisherigen Ergebnisse der AG „Digitales“ enthalten nichts zu digitaler Gewalt. Ziemlich wow.

Was hier noch fehlt, sind u.a. die Vorhaben der Koalitions-Arbeitsgruppen „Medien“, „Familie, Frauen und Diversität“ und „Bildung und Forschung“. Dort könnte es jeweils auch um bestimmte Bereiche der digitalen Gewalt gehen, nicht zuletzt auch um Prävention. Falls da noch was kommt, ergänze ich das hier noch.

Sehr ärgerlich: Auch diese nächste Bundesregierung hat offenbar nicht vor, die Impressumspflicht anzupassen. Dabei wäre das zwar ein kleiner Schritt für die Gesetzgebung, aber ein sehr großer gegen Stalking und für die Meinungsfreiheit.

Diese Koalition wird die EU-Richtlinie zu Gewalt gegen Frauen umzusetzen haben und da steht einiges zu digitaler Gewalt drin, und zwar noch ganz andere Dinge als Strafverschärfungen (aber die auch). Wir hoffen also noch einen kleinen Moment, dass es noch Vorhaben geben wird, die

  • die Beratung von Betroffenen angemessen auch für digitale Gewalt ausstattet,
  • die die Beratungsstellen mit IT-Kompetenz unterstützt,
  • Polizei und Justiz mit dem nötigen Fachwissen, der nötigen Sensibilität und den nötigen Geräten für die Beweissicherung ausstattet. Außerdem
  • Medienbildung, die den Namen verdient
  • Schutz vor Grooming und also Anlaufstellen für Kinder und Jugendliche
  • Verbot von unsichtbaren Kameras und Tonaufnahmegeräten
  • Verpflichtungen für Hersteller von smarten Geräten, ein vernünftiges und nachvollziehbares Rechte-Management einzurichten, damit allen Nutzenden klar ist, wer alles auf ihr Gerät zugreift und was diese Personen aus der Ferne damit machen
  • Unterstützung bei bildbasierter Gewalt, die Dateien löschen zu lassen

Ach ja, und endlich vernünftige Statistiken.

Fazit: Deutschland wird beim Thema Digitale Gewalt weiter meilenweit hinterherhinken, weil dem Thema kaum Bedeutung beigemessen wird. Da hilft auch nicht, hier und da für einzelne Phänomene mehr Strafen zu beschließen. Erwartbar und bitter.

 

 

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Digitale Teilhabe stagniert https://annalist.noblogs.org/post/2025/03/15/digitale-teilhabe-stagniert/ https://annalist.noblogs.org/post/2025/03/15/digitale-teilhabe-stagniert/#comments Sat, 15 Mar 2025 00:08:19 +0000 https://annalist.noblogs.org/?p=4666 Weiterlesen ]]> Jedes Jahr gibt der Verein „Initiative D21“ den „D21-Digital-Index“ heraus, der auf Umfragen zum Stand der Digitalisierung in Deutschland basiert. Gerade ist die neue Ausgabe erschienen, mit ein paar interessanten Ergebnissen.

Digitale Basiskompetenzen im Zeitverlauf Basis: Bevölkerung ab 14 Jahren (2024: n=7.237); Erfüllung aller 5 Basiskompetenzen 2022 49% 2023 50% 2024 49%

Statt wie erwartet stetig zuzunehmen, stagnieren manche Zahlen zur Teilhabe an Digitalisierung. Digitale Basiskompetenzen sind im vergangenen Jahr sogar ganz leicht zurückgegangen. Gemeint sind damit Kompetenzen wie das Finden von Informationen im Netz, das Anwenden starker Passwörter oder die Fähigkeit, Textprogramme zu nutzen.

 

 

Digitale Basiskompetenzen nach Soziodemografie Basis: Bevölkerung ab 14 Jahren (n=7.237); Abweichungen in Prozentpunkten 49% 5 Basiskompetenzen.Diese Fähigkeiten sind in der Bevölkerung nicht gleichmäßig verteilt, sondern es sie unterscheiden sich in verschiedenen Bevölkerungsgruppen stark. D21 untersucht u.a., wie sich demografische Faktoren wie Alter, Bildung, Geschlecht, Wohnort oder Einkommen auswirken. So sind Digitalkompetenzen von Menschen mit hohem Einkommen sind mehr als doppelt so hoch wie die von Menschen mit niedrigem Einkommen und die Zahlen für wenig vs. viel Bildung sind ähnlich. Es wirkt sich stark aus, ob Menschen im Büro und also vermutlich mit Computern arbeiten oder nicht. Dabei sind die Kompetenzen von Menschen ohne Büro-Job um sechs Prozent zurückgegangen.

Zuversichtliche Profis Basis: Zuversichtliche Profis (n= 1.862); Abweichungen in Prozentpunkten »Die Zukunft ist digital und das ist auch gut so!« 37% weiblich 63% Männlich Bildung Niedrige Bildung 5% Mittlere Bildung 21% Hohe Bildung 69% Berufstätigkeit Mit Bürojob 66% Ohne Bürojob 14% Kein Beruf 19%

Digitalkompetenzen werden verbessert. Basis: Bevölkerung ab 14 Jahren (2024: n= =7.237); Angaben in Index-Punkten von 0 bis 100 und in Prozent 2022: 60 Pkt Kompetenz, 49% Digitale Basiskompetenzen 2023: 61 Pkt Kompetenz, 50% Digitale Basiskompetenzen

Von denen, die Digitalisierung prinzipiell positiv bewerten, sind nur ein gutes Drittel Frauen und knapp zwei Drittel Männer. Die Unterschiede zwischen Menschen mit viel oder wenig formaler Bildung, zwischen denen mit und ohne Bürojob sind besonders eklatant.

 

Insgesamt kommt D21 zum Ergebnis, dass die Digitalkompetenzen zunähmen – die Zahlen dieser Grafik geben das allerdings nicht wirklich her. Bislang werden die Umfrage-Ergebnisse leider nicht vollständig veröffentlicht – das wäre für die Zukunft wünschenswert.

 

 

Anteil der Offliner*innen an der Digitalen Gesellschaft Basis: Bevölkerung ab 14 Jahren (n=7.237) 6% 4,2 Mio.Erfragt wurde auch, wer das Internet überhaupt nicht benutzt: Das sind sechs Prozent von allen ab 14 Jahren, oder 4,2 Millionen Menschen in Deutschland. Diese Zahl ist etwas höher als die, die jedes Jahr vom Statistischen Bundesamt herausgegeben wird. Das liegt daran, dass dort das Alter nach oben bis 74 Jahre begrenzt wird, bei D21 aber nicht.

 

Top 5 Gründe gegen die Nutzung des Internets. 45% Ist mir zu kompliziert 40% Habe generell kein Interesse 36% Meinr Kinder, Freunde, Bekannten sind im Internet und erledigen das für mich 27% »Klassische Medien (Print, Hörfunk, Fernsehen) sind ausreichend.« 20% »Sehe für mich keinen Nutzen/Vorteil darin.« Top5 Gründe gegen die Nutzung des Internets

Gefragt wurde auch, warum Menschen nicht oder wenig online sind. Von dieser Gruppe, von D21 als „genügsame Verdränger*innen“ bezeichnet, gab die Hälfte an, es sei ihnen „zu kompliziert“. Das betrifft immerhin 10 Millionen Menschen und damit 15% der Bevölkerung.

Hier liegt nahe, dass bessere Usability oder einfach und gut erreichbarer Zugang zu Unterstützung hilfreich sein könnte. Natürlich gibt es hier auch viele, die tatsächlich kein Interesse daran haben, ihre Gewohnheiten zu ändern. Laut D21 sind 88 Prozent dieser Gruppe im Ruhestand. Aber:

„Knapp ein Drittel fühlt sich grundsätzlich allein gelassen, wenn es um die Digitalisierung geht.“ (S.15)

Top 5 Ausgrenzungserfahrungen aufgrund weniger oder gar keiner Digitalkenntnisse Basis: Genügsame Verdränger*innen (Ofliner*innen) (n= 159); Zufriedene Aussitzer*innen (n=458); Bevölkerung ab 14 Jahren (n=7.237); modifizierte Abfrage ggü. 2023; Mehrfachauswahl: max. 3 Bereiche auswählbar Bereiche: Öffentliche Verwaltung und kommunale Bürgerdienste Banken Abschluss von Verträgen Gesundheit und Pflege Einkaufen und BezahlenEtwa ein Viertel in dieser Gruppe beschreibt im Kontakt mit der öffentlichen Verwaltung aufgrund seiner geringen Digital-Kenntnisse Ausgrenzungserfahrungen.

Das geht aber nicht nur dieser Gruppe so, sondern mehr als ein Fünftel aller Befragten hat solche Erfahrungen gemacht. Andere Bereiche, die das – in geringerem Maß – betrifft, sind Banken, Vertragsabschlüsse, Gesundheit und Pflege sowie Einkaufen und Bezahlen.

Nur 46% hatte gar keine solchen Schwierigkeiten.

Angesichts dieser Umfrageergebnisse ist es fatal, wenn bestimmte öffentliche wie private Leistungen nur digital angeboten werden, ohne dass denen, die auf sie angewiesen sind, die nötige Unterstützung angeboten wird.

Die „Initiative D21“ stellt völlig richtig fest:

„(..) die Digitalpolitik der Regierung hat hier keine spürbaren Fortschritte erzielt: Der Anteil der Bevölkerung, die sich persönlich durch Digitalisierung profitieren sehen, stagniert bei etwas mehr als der Hälfte. Die digitalen Spaltungen in der Gesellschaft bleiben weiterhin erheblich.“

Und fordert zurecht eine Kompetenz-Offensive. Die sollte dann allerdings spezifisch berücksichtigen, dass denen, die bereits benachteiligt sind (aufgrund von Alter, Einkommen, Gender, Bildung, Beruf und vermutlich weiterer Kriterien) und entsprechend größere Probleme beim Nutzen digitaler Angebote haben, auch verstärkt und auf sie zugeschnittene Unterstützung angeboten werden müssen.

Bedauerlich ist, dass D21 die Forderung nach einem „Recht auf analogen Zugang“ ablehnt, denn es ist zu befürchten, dass die Entwicklung der nötigen Kompetenzen in der gesamten Bevölkerung nicht dasselbe Tempo bekommen wird wie das Entstehen (und die Förderung) weiterer rein digitaler Angebote. Und das wird die digitale Spaltung vermutlich weiter vertiefen.

 

Quelle aller Grafiken: D21, Flickr

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38C3: Digitalisierung mit der Brechstange https://annalist.noblogs.org/post/2025/01/01/38c3-digitalisierung-mit-der-brechstange/ https://annalist.noblogs.org/post/2025/01/01/38c3-digitalisierung-mit-der-brechstange/#comments Wed, 01 Jan 2025 20:33:58 +0000 https://annalist.noblogs.org/?p=4522 Weiterlesen ]]> Fünf Prozent der Bevölkerung im Alter von 16 bis 74 Jahren in Deutschland sind offline. Dafür gibt es verschiedenen Gründe: Manche wollen nicht ins Netz und manche können nicht. Dennoch gibt es zunehmend auch öffentliche Dienstleistungen nur noch digital. Das wäre kein Problem, wenn gewährleistet wäre, dass alle Zugang zu Geräte, zum Netz und die nötige Unterstützung haben, um die Angebote nutzen zu können. Und wenn wir darauf vertrauen könnten, dass unsere Daten dort sicher sind. Solange beides nicht gegeben ist, darf niemand ausgeschlossen werden, weil der Zugang fehlt.

Mein Talk dazu beim 38. Congress des CCC:

Wer lieber auf YouTube verzichtet, kann das Video auch direkt bei media.ccc.de hier sehen.

Der weitgehend unveränderte von mir gesprochene Text:

Digitalisierung mit der Brechstange

Wer hier im Saal saß schon mal mit digitaler Fahrkarte in der Bahn und fühlte sich sehr unwohl, weil der Akku fast leer war?

Wer sollte schon mal eine digitale Bahncard oder das Ticket in der Bahn App zeigen, aber leider ließ sich die Ansicht in der App nicht aktualisieren, weil das Netz weg war?

Wer hat vorsichtshalber meistens einen Ausdruck dabei?

Weil ich wissen wollte, ob sich auch andere Leute unwohl fühlen, wenn sie sich bei längeren Reisen auf ihr Smartphone verlassen müssen, um Fahrkarten zeigen zu können, habe ich im März mal herumgefragt, wem es schon passiert ist, dass das digitale Ticket nicht funktioniert hat.

Von knapp 80 Reaktionen fand sich etwa ein Viertel schon mal in der Situation wieder, dass sich ihr Smartphone vor einer Ticketkontrolle komplett entladen hatte. 15 weitere beschrieben Schwierigkeiten mit der DB-App: Die zeigte das gültige Ticket nicht an oder loggte Nutzer*innen aus unerfindlichen Gründen aus, und nicht alle hatten ihr Passwort parat. Auch Funklöcher verhindern zuweilen, dass die Bahn-App die Tickets herunterlädt – insbesondere im Regionalverkehr, wo es auch nicht immer Steckdosen gibt. Ähnliches wurde über ÖPNV- und Semestertickets berichtet. Bislang tolerieren die Schaffner*innen derlei Probleme mit Smartphones und digitalen Tickets offenbar noch meist.

Bahn-App Captcha, auf dem in neun Feldern Pizzen und Croissants zu sehen sind. Darüber drei Bilder mit je einem schwarz-weiß gezeichneten Motorroller und einem runden Gegenstand, der eine Pizza sein könnte.

Screenshot BahnBonus-App Captcha

Was auch passieren kann, sind ganz unerwartete Hindernisse wie dieses Captcha einer Bahn-App. Ein aktuelles Beispiel von dieser Woche. Wenn mir jemand erklären kann, wie dieses Captcha gelöst wird, freue ich mich hinterher über Tipps.

Jedenfalls, zurück zur digitalen Fahrkarte:

Wenn die Bahn wieder doppelt so lange braucht, die Steckdose kaputt und das Netz weg ist: Das ist allein Euer Problem, sagt die Bahn. Wer kein Ticket zeigen kann, zahlt nach. Der Akku ist alle? Selber schuld!

Sparpreistickets gibt es seit letztem Jahr gar nicht mehr am Fahrkarten-Automaten, und die Bahncard seit dem Sommer nur noch digital.

Das gilt aber nicht nur für die Fahrkarten der Deutschen Bahn.

Auch für viele Studierende gibt es das Semesterticket inzwischen nur noch digital. Wer lieber eine physische Karte haben möchte, muss das in manchen Uni-Städten per Antrag schriftlich begründen.

Thilo Weichert und Karin Schuler haben übrigens zu dieser Frage gerade für die Digitalcourage ein umfangreiches Gutachten geschrieben, in dem sie ein „Recht auf analoge Teilhabe fordern“, und auch viele Beispiele beschreiben.

Für die digitale Bahncard gibt es im Kleingedruckten immerhin den Hinweis, dass es für alle ohne Smartphone auch ein Ersatzdokument gibt. Allerdings ist auch dafür ein Online-Kundenkonto nötig. Wer gar kein Endgerät oder keinen Internetzugang hat, kann dann eben keine Bahncard mehr haben.

Ziemlich schroff ist, dass es einerseits diesen Zwang gibt, die nötigen Dokumente auf einem Mobilgerät zu haben und andererseits, dass der doppelte Preis gezahlt werden muss, wenn das Gerät nicht funktioniert. Der kann zurückerstattet werden, aber die Bearbeitungsgebühr behält die Bahn – und die Zeit, die ihr dafür braucht, erstattet Euch niemand.

Zum Glück regte sich bald Protest, zumindest gegen die rein digitale Bahncard. Im Mai haben 28 Sozialverbände der Bahn einen Offenen Brief geschrieben und gegen die rein digitale Bahncard protestiert.

Ulrich Schneider, im Mai noch Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes erklärte dazu:

„Wir fordern die Deutsche Bahn auf, Bahncard und Spartickets allen Menschen zugänglich zu machen – unabhängig davon, ob sie das Internet nutzen oder nicht.“

Den unterzeichnenden Organisationen gehe es nicht darum, digitale Angebote gänzlich abzulehnen, wie sie betonen. Es gehe ihnen um die Ungleichbehandlung von On- und Offlinern, sagte Schneider:

„Es kann nicht sein, dass Millionen Menschen, die aus welchen Gründen auch immer das Internet nicht nutzen wollen oder können, systematisch benachteiligt werden von der Deutschen Bahn.“ Die Bahn sei ein wichtiges Verkehrsmittel, das allen im gleichen Umfang zur Verfügung stehen sollte, auch älteren Menschen.“

Im September protestierten dann nochmal Verbraucherzentralen und viele andere gegen den Digitalzwang der Bahn und von anderen Verkehrsbetrieben.

Eine repräsentative Umfrage hatte gezeigt, dass viele Befragte – 84 Prozent – der Meinung sind, dass es vor allem die Verantwortung der Verkehrsunternehmen sein muss, dafür zu sorgen, dass Menschen auch weiterhin Fahrkarten kaufen können, die nicht über ein Smartphone oder Internetzugang verfügen. An zweiter Stelle sei die Politik gefordert – das fanden 59 Prozent.

Bei den Sparpreistickets hat der massive Protest immerhin dazu geführt, dass die Total-Digitalisierung zurückgenommen wurde. Es ist seit diesem Monat wieder möglich, ein Ticket zu kaufen, ohne eine Mailadresse oder eine Telefonnummer angeben zu müssen. Immerhin.

Warum beschreibe ich das Beispiel Bahn so ausführlich? Weil die Bahn ein Paradebeispiel dafür ist, wie in Deutschlang digitalisiert wird. Das Prinzip heißt Zuckerbrot und Peitsche. Wer nicht freiwillig mitmacht, muss eben gezwungen werden. „Irgendwann werden sie ja wohl einsehen, dass es besser für sie ist.“ Ganz deutlich geht es dabei nicht um die Bedürfnisse derjenigen, die die Bahn nutzen., Das Ziel ist offensichtlich ein ganz anderes: Effizienzsteigerung bei der Bahn.

Versteht mich nicht falsch: Das ist mehr als berechtigt. Es wäre vermutlich wirklich total gut, wenn eine Menge Dinge bei der Bahn effizienter wären. Aber natürlich nicht, wenn solche Maßnahmen einen Teil der Bevölkerung von der Nutzung ausschließt. Die Bahn, wie gesagt, ist nur ein Beispiel, es gibt mittlerweile immer mehr davon.

Letzten Sommer gab es fünf Berliner Freibäder, die nach 10 Uhr vormittags nur noch online Tickets verkauften, bezahlbar ausschließlich mit Kreditkarte oder dem Online-Zahldienst Paypal. Die Initiative „Freibad einfach für alle!“ wies darauf hin, dass gerade Kinder und Jugendliche nicht über Online-Zahlungsmöglichkeiten verfügen und viele ältere Menschen keine Erfahrung mit Internet-Bestellungen haben und forderte, dass die Freibad-Kassen wieder den ganzen Tag Eintrittskarten verkaufen sollten. In der Petition erläutert die Initiative, dass die Berliner Bäder sogar den gesetzlichen Auftrag haben, Angehörigen aller Bevölkerungsgruppen für sportliche Betätigung, Erholung und Entspannung zur Verfügung zu stehen. Geholfen hat das leider nichts.

Vor zwei Jahren wehrte sich ein spanischer Rentner dagegen, dass seine Bankfiliale geschlossen wurde. Sein Motto war: „Ich bin alt, aber kein Idiot“. Seine Petition bei change.org wurde von 650.000 Menschen unterstützt. Er forderte, dass es für Menschen, denen der Online-Zugang Schwierigkeiten bereitet, weiterhin Bank-Filialen vor Ort mit Personal gibt, die konkret ansprechbar sind und bei der Erledigung von Bank-Dienstleistungen behilflich sein können. Dafür bekam er sogar den European Citizen’s Prize des Europäischen Parlaments.

Auch Postfilialen verschwinden, und nicht alle werden durch DHL-Shops ersetzt. Und das, obwohl die Post verpflichtet ist, Filialen anzubieten, per Gesetz. Und dieses Gesetz bereits vorher schon nicht eingehalten hat. Die Deutsche Post ist gesetzlich verpflichtet, die Grundversorgung sicherzustellen. Sie ist also kein Unternehmen wie andere, die sich aussuchen können, wo sie aktiv sind.

Und damit komme ich zum größeren Thema: Dem Zwang, digitale Angebote zu benutzen und der Frage, ob wir ein Recht brauchen, sie nicht zu benutzen.

Im ersten Moment wirkt das Thema ‚Recht auf analog‘ ein bisschen aus der Zeit gefallen: Gibt es das wirklich – Leute, die kein Internet haben? Aber die gibt es, und es sind gar nicht so wenige.

Das statistische Bundesamt hat im April mitgeteilt: Gut 5 % der Menschen im Alter zwischen 16 und 74 Jahren waren im Jahr 2023 in Deutschland sogenannte Offliner*innen – sie hatten noch nie das Internet genutzt. Das entspricht 3,1 Millionen Menschen in Deutschland. Ein Jahr vorher waren es noch 6 Prozent, die Zahl wird also geringer und das ist ja auch durchaus erwartbar. Trotzdem: 3 Millionen sind sehr viele Menschen, und da sind ja die ab 75 noch gar nicht mitgezählt.

Europa-Karte, in der die meisten Staaten mit verschiedenen Farben markiert sind. Dazu eine Legende, die die heller werdenden Rot- und Beige-Töne erklärt. Je dunkler, desto größer die Zahl. Portugal, Türkei, Balkan am dunkelsten, dann Italien, Polen, Slowakei, Baltikum, dann Deutschland, Frankreich, Spanien, Österreich, Finnland, der Rest von Skandinavien.Unten Quellenangabe: Leaflet | Administrativen Grenzen: ©Euro Geographics @UN-FAO Turkstat, Kartographie: Eurostat - GISCO, 2019

Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnik in Haushalten und durch Einzelpersonen – Alle Rechte vorbehalten Eurostat

Hier zum Vergleich die übrigen EU-Länder auch für das Jahr 2023. Ausgewertet wurde die Internetnutzung durch Einzelpersonen. Die Statistik stammt von Eurostat, dem statistischen Amt der EU. Deutschland liegt hier im Mittelfeld. Je dunkler das Orange, desto höher ist der Prozentsatz der Internet-Nutzer*innen.

Es gibt ganz verschiedene Gründe, warum Menschen nicht online sind. Manchen mangelt es an Geld für die dafür erforderlichen Geräte und/oder den Zugang. Oder es fehlt an Barrierefreiheit.

Manche ziehen die „klassischen“ Medien vor und vermissen darüber hinaus nichts. Und manche würden zwar gerne online gehen, trauen sich den Umgang mit dem Internet aber nicht zu. Nicht zuletzt gibt es auch die – oftmals berechtigte – Skepsis, dass die eigenen Daten digital wirklich sicher sind. Laut Statistischem Bundesamt variiert der Anteil der Offliner*innen je nach Altersgruppe, Geschlecht, Bildungsgrad und Einkommen. In der Altersgruppe der 65- bis 74-Jährigen waren rund 15 Prozent noch nie online. Für die noch Älteren erfasst Eurostat keine Daten.

Die Studie „Hohes Alter in Deutschland“ (D80+) stellt allerdings fest, dass im Jahr 2022 nur 37 Prozent der Menschen ab 80 Jahren das Internet nutzten. Und unter ihnen waren deutlich mehr Männer (52 Prozent) als Frauen (29 Prozent). Anders ausgedrückt: Die Hälfte der Männer, aber nur ein Drittel der Frauen ab 80 sind im Netz.

Was die Studie auch ergab: Neben dem Alter sind Bildung und Einkommen relevante Faktoren. Von den Hochgebildeten sind 59% online, von den Niedriggebildeten nur 16%. 67% der Einkommensstarken über 80 Jahre sind online, aber nur 22% der Einkommensschwachen.

Spannend fand ich persönlich: Ältere Menschen stehen der Internetnutzung – anders als einige meinen – mehrheitlich aber nicht skeptisch oder ablehnend gegenüber. Das sagt zwar ein Drittel der Befragten, ebenso viele stehen der Nutzung moderner Technik jedoch aufgeschlossen gegenüber. Von denen, die einen Internetzugang haben, sind 57 Prozent täglich online.

Neben dem Alter gibt es noch weitere demografische Faktoren, die eine Rolle spielen. Der D21 Digitalindex 2021/2022 hat sich angeschaut, wer die Leute sind, die überhaupt nicht online sind. Das Ergebnis:

  • 76% hatten wenig Bildung
  • 70% waren Frauen
  • 52% waren älter als 70.

Was auch noch eine Rolle spielt, das haben wir bei den Hoch-Altrigen schon gesehen: Das Einkommen. Der letzte Digital-Index zu den Jahren 23/24 kam zum Ergebnis, dass 60% der Leute ohne Zugang zum Netz geringes Einkommen haben und 36% zur Mittelschicht gehören. Nur 3% gelten als ‚einkommensstark‘. Der Paritätische Gesamtverband wies im vergangenen Jahr darauf hin, dass ein Fünftel der armutsbetroffenen Menschen keinen eigenen Internetanschluss hat.

Grafische Darstellung mit Überschrift "Wer sind die Offliner*innen?"Jeweils nach Geschlecht, Alter, Haushaltsnettoeinkommen und Bildung. Die Zahlen sind jeweils höher für Frauen, ältere Menschen, Menschen mit geringerem Einkommen und geringerer Bildung. Ergebnisse im Detail auch hier https://initiatived21.de/download/165492/D21-Digital-Index-2023-2024_Offliner_innen.pdf Text unten: Exkurs zu den Offliner*innen in der Digitalen Gesellschaft| Ergebnisse des D21-Digital-Index 2023/2024

Quelle: Initiative D21 – Lizenz: CC-BY 4.0

Es ist aber nicht allein der Mangel an Bildung oder Geld, der von der Nutzung digitaler Angebote ausschließt. Der Paritätische Gesamtverband sagt, dass digitale Teilhabe auch damit zu tun hat, ob Menschen im Alltag die Gelegenheit zu digitaler Praxis haben.

„Während viele Erwerbstätige Gelegenheit haben, über ihren Beruf digitale Kompetenzen auf- und auszubauen, spielen digitale Arbeitsmittel bei von Armut betroffenen Erwerbstätigen kaum eine Rolle. Zwei Drittel der Armutsbetroffenen gaben an, beruflich nie Laptop, Smartphone oder Tablet zu nutzen, über die Hälfte hat auch sonst beruflich nie mit digitalen Anwendungen oder Programmen zu tun.“

Und schließlich gibt es natürlich noch das Thema Barrierefreiheit im Netz. Ein eigenes großes Thema, zu dem beim Congress mehrere Talks gibt, die ich Euch ausdrücklich empfehlen möchte.

Um nur eine Zahl dazu zu nennen: Laut einer Untersuchung der Aktion Mensch waren 2024 nur ein Fünftel der untersuchten Online-Shops barrierefrei. Deswegen an dieser Stelle die Erinnerung, dass privatwirtschaftliche Anbieter*innen ab Juni 2025 durch das Barrierefreiheits-Stärkungsgesetz verpflichtet sind, ihre Online-Angebote barrierefrei zu gestalten.

Zusammengefasst lässt sich sagen, dass sehr offensichtlich mehrheitlich Menschen von digitaler Teilhabe ausgeschlossen sind, die auch sonst in der Gesellschaft benachteiligt werden. Aufgrund ihres Geschlechts, ihres Einkommens, dem mangelhaften Zugang zu Bildung oder weil sie behindert werden.

Was außerdem eine Rolle spielt und damit überrasche ich hier sicherlich niemanden: Die Sorge um die Sicherheit der eigenen Daten. Und die ist ja leider oft völlig berechtigt.

Wie wird politisch damit umgegangen, dass noch immer nicht alle an der Digitalisierung teilhaben Die Bundesregierung schickte im vergangenen Jahr einige rein digitale Testballons los:

  • Für Studierende gab es eine 200-Euro-Einmalzahlung – aber nur für die, die über einen BundID-Account verfügten.
  • 18-Jährige erhielten mit dem Kulturpass ebenfalls 200 Euro – aber digital only. (Den gibt’s übrigens auch in diesem Jahr. Aber wer zu spät geboren ist, den*die bestraft das Leben. Denn dieses Jahr gibt’s nur die Hälfte.)

Es gab also Geld für die, die oft wenig haben – junge Menschen – und sich vermutlich am ehesten darauf einlassen, diese Geschenke nur digital zu bekommen. Während die, die es am dringendsten bräuchten, vielleicht keins bekommen können.

Und warum?

Ich kann es Euch leider nicht ersparen:

Die FDP, die den Wahlkampf zur Bundestagswahl 2021 unter das Motto „Digital first, Bedenken second“ gestellt hatte, verfolgt seitdem mit der Phrase „Digital-Only“ das Ziel, nicht-digitale Angebote abzubauen. Beim Digital-Gipfel der Bundesregierung im Oktober 2024 sagte der Minister dann ganz deutlich: „Wir sollten nicht parallel das Analoge weiter finanzieren.“ Begründet wird das mit Effizienzsteigerung und der pauschalen Notwendigkeit, Daten zu generieren.

Auch bei der Umwandlung des 49-Euro-Tickets in das jetzige „Deutschland-Ticket“ wurde Wissing nicht müde, bei jeder Gelegenheit zu betonen, dass es das nur digital geben darf. Was er damit meint, blieb etwas unklar, denn es gibt das Ticket ja auch als Chipkarte und es lässt sich auch am Schalter kaufen. Aber entscheidend ist, was er als Grund angibt: Es sollen Daten erhoben werden. Hier zum Beispiel in einer Antwort auf eine Frage danach bei Abgeordnetenwatch:

„Ein digitales Ticket ist deshalb wichtig, da es nur so zu einer anonymisierten Erhebung von Nutzungsdaten beiträgt, wodurch das Fahrangebot passgenau verbessert werden soll.“

Was bis heute sein Geheimnis ist: Wie das geht, denn es wird ja auch mit dem digitalen Ticket nirgends erfasst, wer wann wo fährt. Aber vielleicht kommt das ja noch.

Es ist aber nicht die FDP allein. Auch SPD-Gesundheitsminister Lauterbach führt rein digitale Leistungen ein. Die ePA, die elektrische Patientenakte ist ja hier immer wieder Thema.

Das Ziel ist klar benannt: Es sollen Verwaltungskosten gespart werden, und es sollen Daten ausgewertet werden, die bislang nicht vorliegen. Manchmal wird auch einfach gesagt, das es um Effizienz geht.

Und hier liegt der Hase im Pfeffer. Es geht nicht darum, dass die Dinge für die effizienter werden, die sie nutzen. Sondern für die Verwaltung und die Unternehmen.

Diese sympathischen Leute hier sind die Digitalminister*innen der Bundesländer bei der 1. Digitalministerkonferenz im April 2024. Dort haben sie beschlossen:

„Die Digitalministerinnen und -minister sind sich einig, dass im Bereich der Wirtschaftsverwaltung die Umsetzung des Prinzips „digital only“, also die Etablierung von ausschließlich digitalen Verwaltungsverfahren, zeitnah erfolgen wird. Die Erweiterung dieses Prinzips auf andere Lebensbereiche unter Beachtung der spezifischen und berechtigten Interessen aller wird folgen.“

Also: „im Bereich der Wirtschaftsverwaltung“ – erst werden Verwaltungsleistungen für Unternehmen rein digital, aber danach kommen dann auch andere. Und Wirtschaft: Das sind ja nicht nur große Unternehmen. Das sind auch kleine Betriebe und Solo-Selbstständige, die dann ebenfalls gezwungen sind, mit diesen Verfahren klarzukommen, vermutlich ohne dass ihnen dabei irgendwer hilft. Und von IT-Sicherheit reden wir da noch gar nicht.

Das wird hier auf Ungläubigkeit stoßen, aber: Es gibt Leute, die brauchen für ihren Job keine IT. Und so hat 2020 ein selbständiger Physiotherapeut erfolgreich dagegen geklagt, seine Steuererklärung digital abgeben zu müssen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hielt es für unzumutbar, dass er allein für die Steuererklärung einen Internetanschluss hätte finanzieren müssen.

Das Europäische Parlament ist da schon weiter. Es hat sich vor zwei Jahren mit der ‚digitalen Kluft‘, also der digitalen Spaltung beschäftigt und mit dem Problem, dass es soziale Unterschiede gibt, die erst durch die Digitalisierung entstehen. Es sagt ganz klar:

„dass viele tägliche Dienste eine nicht digitale Lösung bieten sollten, um den Bedürfnissen derjenigen Bürger gerecht zu werden, die nicht über die für die Nutzung von Online-Diensten erforderlichen Fähigkeiten oder Kenntnisse verfügen, die Dienste offline nutzen möchten oder die keinen Zugang zu digitalen Geräten und Anwendungen haben“

Und auch der der UN-Sondergesandte für Technologie sieht diese Probleme. Er definiert digitale Teilhabe als

„gleichberechtigten, sinnvollen und sicheren Zugang zur Nutzung, Führung und Gestaltung digitaler Technologien, Dienste und damit verbundener Möglichkeiten für alle und überall“.

Gleichberechtigter, sinnvoller und sicherer Zugang.

Für alle und überall.

Das sollte auch hierzulande Maßstab für gesellschaftlich sinnvolle Digitalisierung sein.

Stattdessen ist es leider eben nicht so, dass es für alle, die mit den ständig wechselnden Anforderungen alleine nicht klar kommen, Angebote gibt, die dabei unterstützen. In den Meldestellen, bei Banken, Behörden, beim Online-Shopping und und und.

Und so wird das hier und da von kleinen Projekten wie diesem hier übernommen: In Berlin gibt es die ‚Digital-Zebras‘ an den Bibliotheken, die Menschen hilft, digital zurecht zu kommen.

Ein anderes Projekt ist die „Telefonzelle 4.0“ der Caritas. Gut so, aber das sollte kein Projekt der Wohltätigkeit sein, sondern ganz selbstverständlicher Teil von Digitalisierung: Dass eben nicht alle zusehen müssen, wie sie damit klarkommen, sondern dass bei einer so grundlegenden Veränderung der Gesellschaft darauf geachtet wird, dass alle die Möglichkeit haben, an dieser Veränderung teilzuhaben.

Warum ist es ein Problem, wenn das nicht so ist?

Wenn es Angebote und Dienstleistungen des täglichen Lebens nur noch digital gibt, dann schließt das Menschen aus – und zwar vor allem die, die ohnehin weniger privilegiert sind.

Noch gibt es für fast alles eine nicht-digitale Option, aber die Richtung ist klar: Die Bank- und Postfilialen verschwinden nach und nach. Dauerfahrkarten und die Bahncard soll es nur noch digital geben. Und immer mehr Service-Angebote setzen auf Chat-Bots statt auf Telefon-Hotlines.

Und mal ehrlich: Für wen ist denn immer klar, wo das Problem liegt, wenn beim Klicken durch irgendein Formular ein Fehler entsteht. War ich das selber? Oder stimmt beim Formular was nicht? Und dann geben manche eben lieber auf, statt womöglich was falsch zu machen.

Um das ganz klar zu sagen: Ich habe nichts gegen Digitalisierung, im Gegenteil, ich finde sie großartig. (Sonst wäre ich ja nicht hier.) Und genau deswegen ist meine Vorstellung von gelungener Digitalisierung, dass Menschen dabei unterstützt werden, diese Vorteile nutzen zu können. Leider leben wir in einer Gesellschaft, die Veränderung mit einem uralten pädagogischen Konzept erreichen will:

Wer nicht hören will, muss fühlen. Die Leute müssen gezwungen werden, wenn sie es nicht freiwillig machen. Und wenn sie nicht können, dann haben sie eben Pech gehabt.

Vier Personen sind auf einem Foto von hinten zu sehen. Sie sind sommerlich bekleidet und stehen vor einem offenen Fenster eines mit Graffiti besprühten Ziegelgebäudes. Sie blicken von außen durch das geöffnete Fenster nach drinnen. Drei sind jünger, darunter eine Person mit langen Haaren. Eine Person hat kurze graue Haare.

Quelle: Mastodon-Post von Topio e.V. https://mastodon.social/@topio/112540662773880161

Dieses Foto wurde bei einer Veranstaltung im Mai in Berlin-Moabit aufgenommen, wo ich bei schönem Wetter an einem Freitagabend eingeladen war, über dieses Thema zu sprechen. Ehrlich gestanden hatte ich damit gerechnet, dass vielleicht fünf oder zehn Leute kommen. Es kamen so viele, dass nicht alle in den Saal gepasst haben.

Und das zeigt ein bisschen, wieviel Sprengkraft es hat, wenn Digitalisierung mit der Brechstange durchgesetzt wird. Viele der Leute, die im Publikum saßen, waren ziemlich sauer. Viele Ältere, aber auch viele junge Leute. Einige waren sauer, weil sie merken, dass sie von bestimmten Sachen ausgeschlossen werden, die Teil ihres Alltags sind. Und bei einigen Beiträgen hinterher gab es einen bestimmten unangenehmen Unterton. Und der war so:

“Die nehmen uns unsere Bank weg“, „unsere Post“, „unsere Bahn“. “Die da oben“. „Die nehmen uns was weg“. Dieses ‚Die da oben‘ ist ein deutliches Signal für eine problematische Entwicklung. Das kennen wir von Pegida, von Querdenker*innen, von Menschen, die sich nach rechts bewegen. Und damit wird diese Form der Digitalisierung zu einem Demokratie-Problem.

Ich glaube, wir brauchen ein Umdenken. Bislang wird Digitalisierung aus der Perspektive der Verwaltung, der Unternehmen, manchmal der IT-Sicherheit gedacht – aber viel zuwenig aus der Perspektive derjenigen, die sie benutzen.

Das wird schon in der Sprache erkennbar. Menschen sind dann ‚Verbraucher*innen‘, was ein Begriff ist, der ein bisschen verschleiert, dass das wir alle sind. Es ist ja niemand NICHT ‚Verbraucher*in‘. Wir alle benutzen digitale Dienste.

Und damit die Spaltung der Gesellschaft nicht weiter digital verstärkt wird, ist es entscheidend, dass sie für alle benutzbar sind. Statt Zuckerbrot und Peitsche muss es für alle die nötige Unterstützung geben – und solange nicht alle in der Lage sind, diese digitalen Dienste zu nutzen, muss es analoge Alternativen geben.

Vielen Dank.

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https://annalist.noblogs.org/post/2025/01/01/38c3-digitalisierung-mit-der-brechstange/feed/ 28
Konzept für technische Unterstützung bei digitaler Gewalt veröffentlicht https://annalist.noblogs.org/post/2024/11/22/konzept-fuer-technische-unterstuetzung-bei-digitaler-gewalt-veroeffentlicht/ Fri, 22 Nov 2024 13:09:12 +0000 https://annalist.noblogs.org/?p=4511 Weiterlesen ]]> Deckblatt des Ergebnisbericht „Technische Anlaufstelle für Betroffene von digitaler Gewalt in Partnerschaften“, Dialog für Cybersicherheit, Stand November 2024Ein Jahr lang haben im Rahmen des „Dialog für Cybersicherheit“ des BSIs Expertinnen über digitale Gewalt diskutiert. Die Ergebnisse wurden jetzt in einem Bericht (pdf) veröffentlicht.

Sie können sich sehen lassen:

  • Es wurden 521 Mitarbeiter*innen aus Fachberatungsstellen, Frauenhäusern und der Opferhilfe dazu befragt, welche Unterstützung sie im Umgang mit digitaler Gewalt brauchen.
  • In fast 80 Prozent der Fälle spielt digitale Gewalt eine Rolle. Die häufigsten Formen sind unerwünschte Kontaktaufnahmen, digitale Diffamierung sowie bildbasierte sexualisierte Gewalt (besser bekannt als „Dick Pics“, „Revenge Porn“, Deep Fakes).
  • Nur etwa ein Drittel der befragten Berater*innen fühlt sich sehr kompetent, die jeweils nötigen Einstellungen von Online-Accounts vorzunehmen und Fälle von Stalking, Beleidigungen und Verleumdungen bei den Plattformen zu melden.
  • Fast alle befragten Berater*innen (96,7%) wünschen sich konkrete Hilfe im Umgang mit digitaler Gewalt: Schulungen, Ansprechpartner*innen mit technischer Expertise und Unterstützung bei der Beweissicherung.

Mögliche Lösungen wurden als Konzept für Anlaufstellen zur Unterstützung der Berater*innen entwickelt und finden sich im Bericht.

Hintergrund: Es gab einen sogenannten BSI-„Workstream„, in meinem Verständnis ein auf ein Jahr befristetes Projekt, das den Rahmen für ein vorher festgelegtes Thema darstellt und bei dem das BSI einerseits inhaltlich beteiligt ist und andererseits unterstützt, u.a. durch Organisation und Aufwandsentschädigungen für die Beteiligten aus Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft, Kultur und Medien sowie auch staatlichen Institutionen.

Ziel des Workstreams war, ein Konzept für technische Unterstützung für Beratungsstellen und Betroffene von geschlechtsspezifischer digitaler Gewalt zu entwickeln.

Das sich das BSI dieses Themas annimmt, hat mich gefreut. Ich habe in der ersten Kleinen Anfrage zum Thema Digitale Gewalt, die ich 2018 für die Linksfraktion geschrieben habe, danach gefragt und die Bundesregierung hatte das deutlich verneint.

11. Ist das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), das für „Information und Sensibilisierung der Bürger für das Thema, IT- und Inter- net-Sicherheit“ sowie für „Warnung vor Schadprogrammen“ zuständig ist, auch für die verschiedenen Phänomene der digitalen Gewalt zuständig? Wenn nein, gibt es Überlegungen, dies zu ändern? 12. Gibt es Beratungsangebote des BSI für Betroffene und/oder für Beratungs- stellen im Bereich „Gewalt gegen Frauen“ speziell zu den Themen Spy-Apps oder Manipulation von Geräten oder Software, die das Ziel oder jedenfalls die Funktion haben, Opfer auszuspionieren? Die Fragen 11 und 12 werden aufgrund des Sachzusammenhangs zusammen be- antwortet. Das BSI hat die gesetzliche Aufgabe, die Sicherheit der Informationstechnik zu fördern (§ 3 Absatz 1 Satz 1 BSIG). Die von den Fragestellern dargestellten Aus- prägungen digitaler Gewalt wie Cyber-Mobbing, Cyber-Stalking oder andere, auch strafrechtlich relevante Verhaltensweisen beruhen in aller Regel nicht auf der Ausnutzung von Sicherheitslücken in informationstechnischen Produkten und Diensten oder der Umgehung von Sicherheitsvorkehrungen. Fragen, die nicht die Sicherheit in der Informationstechnik betreffen, unterfallen nicht der Zuständig- keit des BSI. Überlegungen, dies zu ändern, bestehen seitens der Bundesregierung derzeit nicht.

Zwei Jahre später habe ich den Antrag der Linksfraktion entworfen, in dem gefordert wurde

die Länder dabei zu unterstützen, Technik-Kompetenzzentren aufzubauen, die Beratungsstellen, Frauenhäuser und Verbraucher*innen in den Bereichen Bera- tung, Weiterbildung und Forensik bei Fällen digitaler Gewalt sowie allgemein im Bereich IT-Sicherheit unterstützen, und dabei auch die Vernetzung untereinander zu fördern, 8. den Auftrag des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik als Ver- braucherschutzbehörde für IT-Sicherheit dahingehend zu erweitern, dass auch di- gitale Formen der Partnerschaftsgewalt und des digitalen Stalkings umfasst sind,

Der Antrag wurde abgelehnt. Sechs Jahre später hat sich das also komplett verändert: Gut so. Daran waren sicherlich viele Menschen beteiligt, aber es zeigt doch, dass auch die Arbeit einer kleinen Oppositionsfraktion Dinge verändern kann.

Ich konnte anfangs beim Workstream nicht dabei sein, solange ich noch als Fraktionsreferentin beschäftigt war, und bin im April dazugekommen. Mein großer Respekt gilt allen Beteiligten, vor allem aber den Mitarbeiterinnen der Organisationen, die selbst zum Thema beraten: der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V., die Frauenhauskoordinierung, einTeam gegen digitale Gewalt und der Weiße Ring.

Außerdem waren dabei: die Verbraucherzentrale NRW, BAGSO (Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen), das BKA, Leonie Tanzcer, thefuturepast, FOKUS Fraunhofer-Institut, eco e.V. und anfangs die GFF.

Gerade wurden vom BKA neue Zahlen zu geschlechtsspezifischer Gewalt, zu Femiziden und zu digitaler Gewalt veröffentlicht, wie jedes Jahr ist das Entsetzen groß. Klar ist, dass diese Zahlen nur das wiedergeben, was bei der Polizei angezeigt wird, aufgenommen und in der richtige Statistik erfasst wird. Wir wissen, wie oft Frauen gar nicht erst zur Polizei gehen: die wirklichen Zahlen kennt niemand, aber sie sind sicherlich noch deutlich größer. Empirische Studienergebnisse gibt es noch immer nicht.

Im Workstream wurden Ideen entwickelt, wie eine sinnvolle Unterstützung der Beratungsstellen und der Betroffenen aussehen sollte:

Durch zentrale Kompetenz- oder Anlaufstellen, bundesweit oder je nach Bundesland, vielleicht auch extra für große Städte. In Wien gibt es das schon. Dort wäre aktuelles technisches Wissen erreichbar, das für komplexe Fälle abgefragt werden könnte. Und dazu dezentrale Ansprechpartner*innen, die vor Ort unterstützen und auch mal ein Gerät in Augenschein nehmen können.

„Wo sich digitale geschlechtsspezifische Gewalt immer weiter entwickelt, braucht es den stetigen Austausch zwischen den Beratungseinrichtungen und der IT mit ihrem Fachwissen. Das geht am besten mit einer festen technischen Anlaufstelle mit ITler*innen, die entsprechend für Themen der geschlechtsspezifischen Gewalt geschult sind“, sagt Michaela Burkard, Referentin im Projekt „Aktiv gegen digitale Gewalt“des bff.

Als nächstes geht es darum, das gute und praxisnahe Konzept, das wir gemeinsam erarbeitet haben, auch umzusetzen“, erklärt Inga Pöting von der Inititative „Ein Team gegen digitale Gewalt“. „Expertise und Motivation sind da – nun muss der Staat die nötigen finanziellen Mittel bereitstellen.

Digitale Partnerschaftsgewalt betrifft nicht nur das private Leben der Betroffenen, sondern kann auch ihr berufliches Umfeld massiv beeinflussen. Eine technische Anlaufstelle, an die sich detroffene Mitarbeiter:innen mit ihren privaten Geräten wenden können, wäre auch aus Sicht von Unternehmen von großer Bedeutung.“ Fatma Geisler, Geschäftsführerin von thefuturepast, Berlin.

Der ganze Bericht kann hier heruntergeladen werden. Ich hoffe sehr, dass es neben den alljährlichen Krokodilstränen endlich auch die nötigen Mittel gibt, damit den Betroffenen sinnvoll geholfen wird.

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Ich bin käuflich https://annalist.noblogs.org/post/2024/04/12/ich-bin-kaeuflich/ Fri, 12 Apr 2024 11:37:43 +0000 https://annalist.noblogs.org/?p=4460 Weiterlesen ]]> Fliegende Möwe vor blauem HimmelNach zehn Jahren im Bundestag arbeite ich wieder unabhängig und freiberuflich und freue mich über Aufträge und Einladungen, bei Euch zu sprechen oder für Euch zu schreiben.

Als Referentin für den Digitalausschuss und vorher den NSA-Untersuchungsausschuss war es meine Aufgabe, ein breites digitalpolitisches Themenspektrum zu analysieren und zu bewerten. Ich arbeite mich gern in aktuelle Themen ein und habe viel Erfahrung darin, komplexe Themen für verschiedene Zielgruppen verständlich zu erklären.

Themen

Dabei interessieren mich vor allem Fragen rund um Grundrechte und Digitalisierung. Dazu gehören zum Beispiel

  • Digitale Teilhabe und Digital Gap: Wer profitiert von Digitalisierung und wer wird abgehängt? Wessen Perspektive fehlt? Was müsste passieren, damit alle teilhaben können?
  • Digitale Gewalt: Mit diesem Thema beschäftige ich mich seit vielen Jahren und betrachte dabei vor allem den sozialen Nahraum. Wie verstärkt Digitalisierung Gewaltbeziehungen? Welche Gesetze spielen eine Rolle? Stichworte hier sind etwa Online-Stalking, Stalkerware, Mini-Kameras, Revenge-Porn, IoT.
  • Digitale Innenpolitik: Überwachung, Geheimdienste, Crypto-Wars – die klassischen Themen der Netzpolitik
  • Digitale Sicherheit aus Nutzer*innen-Perspektive: Ich habe mehrere Jahre für die NGO ‚Tactical Tech‘ Menschenrechts-Aktivist*innen und Journalist*innen beraten. Nutzer*innen wird die Verantwortung für ihre eigene IT-Sicherheit oft allein aufgebürdet, aber wo finden sie Unterstützung?
  • Als Mitgründerin der Speakerinnen-Liste interessieren mich aber auch Lösungen, denn ich habe das Versprechen des Internets noch nicht ganz aufgegeben: Mit Offenheit, Kollaboration, Partizipation kann Technik dabei helfen, mehr Nutzen für alle zu schaffen. Ich bin überzeugt: Eine bessere Digitalisierung ist möglich. Auch darüber spreche und schreibe ich gern.

Ihr wünscht Euch ein Thema, das nicht hier steht? Lasst uns drüber reden.

Beratung

In zehn Jahren im Parlament habe ich viel über den Politikbetrieb gelernt und dieses Wissen gebe ich gern weiter.

Kontaktiert mich, wenn Ihr

  • wissen wollt, wie Ihr politische Ideen und Forderungen dort loswerden könnt, wo sie parlamentarisch etwas verändern können
  • besser verstehen wollt, wie Bundestag, Fraktionen und Regierung funktionieren, damit Ihr Euch überlegen könnt, wer für Euch die richtigen Ansprechpartner*innen sind und welche Methoden Ihr dafür braucht
  • Tipps für erfolgreiche Presse-Arbeit braucht
  • eine Kampagne plant und Unterstützung braucht, Eure Inhalte so an die Adressat*innen zu kommunizieren, dass sie dort auch richtig ankommen.

Vorträge und Moderation

Ich halte seit vielen Jahren Vorträge, gestalte Seminare und moderiere Panels. Wer sich einen Eindruck verschaffen möchte: Hier gibt es einige Videos davon. Ladet mich gern ein.

Recherchen, Studien, Projekte, Text

Gute Fragen verdienen mehr Zeit und Recherche. Ihr hättet gern eine Ausarbeitung zu einem bestimmten Thema? Oder Hilfe, das Thema besser zu definieren? Sprecht mich gern an. Ich schreibe alles zwischen 140 und 14.000 Zeichen. Manchmal auch mehr.

Kontakt

Mail: anneroth+anfrage at posteo.net
Threema: R6VC5KV3

 

Das Kleingedruckte

Weil auch ich eine Berliner Miete zahlen muss, kann ich gelegentlich pro bono arbeiten, aber im Regelfall kostet meine Arbeitszeit Geld. Wieviel, ist immer Verhandlungssache.

Ihr vergebt einen Job, aber nur in Festanstellung? Let’s talk.

Aus Gründen der Lesbarkeit verwende ich hier nur duzende Formulierungen. Ich duze nicht alle Menschen: Wenn Sie lieber gesiezt werden, fühlen Sie sich bitte mitgemeint.

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Das Impressum von Sisyphos https://annalist.noblogs.org/post/2024/03/24/impressum-sisyphos-impressumspflicht-bundestag-ddg-dsa-digitale-gewalt/ https://annalist.noblogs.org/post/2024/03/24/impressum-sisyphos-impressumspflicht-bundestag-ddg-dsa-digitale-gewalt/#comments Sun, 24 Mar 2024 09:37:20 +0000 https://annalist.noblogs.org/?p=4363 Weiterlesen ]]>

tl;dr: Seit vielen Jahren ist die geltende Impressumspflicht mit Angabe der Adresse ein Problem für Meinungsfreiheit im Netz. Als Referentin habe ich das fünf Jahre lang im Bundestag thematisiert und exakt an meinem letzten Tag im Bundestag hat die Ampel das Thema endlich aufgegriffen. Noch nicht gut, aber viel besser als nichts, und vielleicht hat sich meine Arbeit dazu doch gelohnt. Nicht meine allein, natürlich. Da waren noch viele andere beteiligt.

Für Parlaments-Nerds ist hier Schritt für Schritt dokumentiert, was wir alles versucht haben, bis sich jetzt etwas bewegt hat.


Als Blogs noch ein Ding waren, war die Impressumspflicht immer mal ein Thema. Wer keine Geschäftsadresse hat, aber womöglich auf irgendeine Weise einen wirtschaftlichen Vorteil aus dem eigenen Blog ziehen könnte, und sei es nur, weil die sonstige freiberufliche Tätigkeit mit den dort behandelten Themen in Verbindung steht, braucht ein ordentliches Impressum. Und das Impressum verlangt nach einer Postadresse. Ohne Geschäftsadresse dann eben die private. Hier in diesem Blog schrieb ich schon 2013 dazu:

Eng verwandt ist z.B. die Impressumspflicht mit Wohnadresse: ein Riesenproblem vor allem für Frauen, die von gewalttätigen Ex-Männern bedroht werden oder anonyme Vergewaltigungsdrohungen bekommen (aber nicht nur für die).

Die Impressumspflicht ist ein typisches Beispiel für eine gesetzliche Regelung, die vor dem Internet entstand und die digitale Entwicklung der Gesellschaft verschlafen hat. Denn Blogger*innen, freiberufliche Journalist*innen und alle anderen, die von zuhause aus mit dem Internet Geld verdienen und dazu eine Website betreiben, erkennen das Problem auf den ersten Blick: Die Wohnadresse offen im Internet stehen zu haben, kann schnell gefährlich werden. Wer will denn den Online-Stalker vor der Tür stehen haben? Dass Hass im Netz massive Folgen hat, ist inzwischen allen klar, aber mit Wohnadresse können von massenhaften Online-Bestellungen bis zu physischer Gewalt noch ganz andere Dimensionen von Gefahren dazu kommen.

Wir sind aus guten Gründen alle viel vorsichtiger geworden. Die Vorstellung des Telefonbuchs von damals, mit allen Adressen, kommt uns heute ziemlich absurd vor.

Dabei wäre das so einfach zu ändern gewesen. Wenn Digitale Gewalt zum Thema wird, geht es oft um Hass im Netz und die Verantwortung der Plattformen. Worüber auch schnell geredet wird: Stalkerware, also Überwachungs-Apps, die alles mitlesen, was mit einem Smartphone gemacht wird. Griffige Beispiele, große Themen. Dabei gibt es auch kleine Dinge, die einfach geändert werden könnten, aber auf den ersten Blick nicht so dramatisch wirken, und dafür ist die Impressumspflicht das beste Beispiel.

Leider haben es kleine Änderungen in der Politik manchmal etwas schwer.

Ich habe mich sehr gefreut, als ich hörte, dass die Ampel-Fraktionen im Bundestag diese Woche einen Entschließungsantrag zum neuen Digitale-Dienste-Gesetz eingebracht haben, in dem sie die Bundesregierung auffordern, eine Änderung der Impressumspflicht zu prüfen. Das heißt noch nichts und es hätte auch etwas mutiger sein dürfen, denn immerhin stellen sie ja die Regierung.

Mich hat das auch deswegen gefreut, weil ich am Mittwoch, also demselben Tag, als dieser Entschließungsantrag im Digitalausschuss angenommen wurde, meinen Bundestags-Hausausweis abgeben und meine Arbeit als Netzpolitik-Referentin endgültig beendet habe. Kaum ein Thema hat mich dabei so konsequent die ganze Zeit dort beschäftigt, wie die Impressumspflicht. Ich weiß nicht, was die Ampel letztlich bewogen hat, aber vielleicht hat es ja auch ein bisschen damit zu tun, dass ich, dass wir dieses Thema jahrelang immer wieder angesprochen haben. Das würde bedeuten, dass auch die Arbeit einer Referentin einer kleinen Oppositionsfraktion mit eigentlich ganz anderen Themen politische Spuren hinterlässt, und irgendwie ist es ja auch ein schönes Abschiedsgeschenk. (Aber bitte setzt das dann auch endlich um!)

Eine kurze Geschichte des mühsamen Wegs zur Modernisierung der Impressumspflicht

 

13. Februar 2019

Antrag der Linksfraktion „Keine Privatadressen im Impressum“, Drs.-Nr. 19/7714

13. Februar 2019

Justizministerin Katarina Barley reicht die Antwort auf eine Frage von Anke Domscheit-Berg im Digitalausschuss nach. Sie war gefragt worden, ob ihr die Gefahren bekannt seien und ob geplant sei, daran etwas zu ändern. Sie konnte das nicht direkt beantworten, deswegen gab’s die Antwort später schriftlich. Da diese Antwort als Ausschuss-Drucksache nicht öffentlich ist, kann ich sie hier nicht wörtlich wiedergeben, aber sinngemäß antwortete Katarina Barley, dass die Impressumspflicht Vorgabe von EU-Recht sei, konkret in der E-Commerce-Richtlinie. Bei einer Revision dieser Richtlinie wäre zu prüfen, ob an der Impressumspflicht etwas geändert werden soll.

(Konkreter wurde es nicht.)

Am Melderecht wollte das BMJV nichts ändern; auch danach war gefragt worden.

16. Juni 2020

Antrag der Linksfraktion „Medienschaffende vor Übergriffen und Gewalt schützen“, Drs.-Nr. 19/20032

August 2020

Geschlecht und Gewalt im digitalen Raum. Expertise für den Dritten Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, von Regina Frey

Aus den Handlungsempfehlungen:

„Die Umgestaltung der Impressumspflicht, auch in Kombination mit der schnellen Möglichkeit Auskunftssperren durch Sperrung im Melderegister zu erwirken, würde nach Auffassung der Expertin einen großen Schutzfaktor darstellen. Die derzeitigen Verfahren zur Legitimation der eigenen Identität werden aus verschiedenen Gründen kritisiert. Empfohlen wird dagegen, eine Stelle beim Bürgeramt zu diesem Zweck einzurichten (über eine beim Amt überprüfbare Legitimationsnummer).“

„Eine weitere Empfehlung ist es, die Impressumspflicht anders zu regeln, da Betroffene durch diese Regelung aus dem Netz gedrängt werden können. Sie halte Frauen davon ab, eine eigene Seite im Netz zu haben, da hier eine zustellfähige Adresse benannt werden muss – und damit häufig die Privatanschrift einer Person.“

 

10. November 2020

Weil Katarina Barley ja schon gefunden hatte, dass zu prüfen wäre, wie das mit dem Europa-Recht zu ändern wäre, und weil sich nicht erkennbar viel tat, dachten wir, dass wir dann eben den Wissenschaftlichen Dienst (WD) des Bundestags fragen, ob es auch Alternativen zur Wohnadresse geben könnte, im Rahmen des Europa-Rechts. Die Ausarbeitung des WD:

Identifikationspflicht von Internet-Diensteanbietern. Impressumspflicht nach §5TMG und Zustellungsbevollmächtigte, WD 10 – 049/20

Sehr ergiebig war das nicht, aber damit war zumindest auf neun Seiten dargestellt, wie die juristische Lage ist.

17. Dezember 2020

Antrag der Linksfraktion „Digitale Gewalt gegen Frauen“, Drs.-Nr. 19/25351

Darin wird die Bundesregierung aufgefordert, endlich zu tun, was die Justizministerin knapp zwei Jahre vorher als Option erwähnt hatte:

9. März 2021

Schriftliche Frage, Drs.-Nr. 19/27531

Weil sich nichts Erkennbares tat, haben wir nochmal nachgefragt:

Die Antwort des für die eCommerce-Richtlinie zuständigen Wirtschaftsministeriums:

„.. keinen Anlass, sich für eine Änderung dieser Regelung einzusetzen.“

 

24. März 2021

Anhörung des Ausschusses Digitale Agenda zum zum Thema Digitale Gewalt gegen Frauen und Mädchen und dem Antrag der Linksfraktion dazu

Der Sachverständige Prof. Dirk Heckmann und sein wiss. Mitarbeiter Valentin Vogel gingen in ihrer schriftlichen Stellungnahme auf die Impressumspflicht ein:

April 2021

Valentin Vogel beschreibt den Vorschlag, die Adressen bei festgelegten Stellen zu hinterlegen, im BayWiDi-Magazin ausführlich.

„In Betracht zu ziehen ist eine Regelung durch Intermediäre, die sich für private Kleinbetreiber/-innen zwischenschalten können. Die richtigen Adress- und Kontaktdaten der Privatpersonen werden sicher bei Impressumsintermediären hinterlegt und verwaltet. Beim Auftreten von Rechtsproblemen können sich die Betroffenen sodann an den Intermediär wenden, der die Adressdaten herausgeben muss oder Anfragen unmittelbar weiterleitet und sicherstellt, dass sie an den dahinterstehenden Diensteanbieter gelangen.“

 

10. Juni 2021

Dritter Gleichstellungsbericht der Bundesregierung, Drs.-Nr. 19/30750

„Allein die Bedrohung durch potenzielle digitale Gewalt erschwert die Ausübung eines Berufs und schreckt vor der Verwirklichung von Geschäftsideen ab. So ist für Soloselbstständige die derzeitige Regelung der Impressumspflicht problematisch, wenn sie mit der zustellfähigen Adresse auch ihre Privatanschrift offenbaren müssen, was häufig der Fall ist.“ (S. 201)

„Die Impressumspflicht sollte neu geregelt werden; die eindeutige Zuordnung einer Internetpräsenz sollte nicht mehr zwingend über eine zustellfähige Adresse erfolgen müssen, sondern könnte beispielsweise über eine Chiffrenummer bei einer Meldestelle ermöglicht werden.“ (Handlungsempfehlungen, S. 209)

 

September 2021

Bundestagswahl

Neues Spiel, neues Glück, jetzt mit der Ampel. Die Bekämpfung digitaler Gewalt steht im Koalitionsvertrag, allerdings nur mit einem sehr spezifischen Vorhaben: Der verbesserten Verfolgung von Tätern von Beleidigungen und Bedrohungen auf Plattformen.

30. Mai 2022

Neuer Antrag der Linksfraktion „Keine Privatadressen im Impressum“, Drs.-Nr. 20/2031

Ein Teil der Formulierungen orientierte sich eng an der Antwort der SPD-Justizministerin 2019 (s.o.).

Da die Koalition ein ‚Digitale-Gewalt-Gesetz‘ angekündigt hatte, sollte dieser Antrag eigentlich in den Debatten dazu im Bundestag debattiert werden. Leider liegt das geplante Gesetz offenbar auf Eis. (Mehr dazu in meinem CCC-Congress-Talk.)

Im Herbst wurde klar, dass es die Linksfraktion nicht mehr lange geben würde, deswegen haben wir noch eine letzte Kleine Anfrage zum Thema eingereicht und die eigentlich für noch kommende Debatten vorbereiteten Anträge final im Bundestag abstimmen lassen.

29. November 2023

Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Linksfraktion „Datenlage zu verschiedenen Formen digitaler Gewalt, Regelungslücken und Handlungsbedarf“, Drs.-Nr. 20/9543

Ich übersetze: Geht uns nicht auf die Nerven, da wird überhaupt nichts geändert.

29. November 2023

Am selben Tag lehnte die Ampel den Antrag der Linksfraktion zur Impressumspflicht ab, ohne sich die Mühe zu machen, das zu begründen. (Zugegeben war auch nicht viel Zeit und sie hätten auch einfach ablehnen können, den überhaupt noch zu behandeln.)

Das Abstimmungsverhalten (und ggf. die Begründung dafür) in den Ausschüssen wird in sog. Beschlussempfehlungen festgehalten (also die Empfehlungen des federführenden = zuständigen Ausschusses an das Plenum des Bundestages).

Beschlussempfehlung und Bericht des Digitalausschusses zum Antrag „Keine Privatadressen im Impressum“ der Linksfraktion, Drs.-Nr. 20/9567

Tja. Wir hatten es versucht. Am 6. Dezember löste sich die Linksfraktion auf, meine Arbeit als Fraktions-Referentin war beendet.

Unterdessen arbeitete die Ampel schon seit geraumer Weile am Digitale-Dienste-Gesetz (DDG), der Umsetzung des Digital Services Acts (DSA). Dem 2022 beschlossenen EU-Gesetz, das die eCommerce-Richtlinie aktualisiert und, siehe oben, also die Gelegenheit gewesen wäre, die EU-rechtliche Grundlage für die deutsche Impressumspflicht ebenfalls neu zu fassen und an die Veränderungen der Digitalisierung anzupassen. Was die aktuelle und die vorige Koalition aber offensichtlich völlig überflüssig gefunden hatten.

Das alles wurde verschlafen. Und dann..

20. März 2024

Entschließungsantrag der Koalition zum DDG, zum Thema Impressumspflicht.

Der hat keine eigene Drucksache, weil es lediglich ein Antrag im Ausschuss ist (warum, weiß nur die Ampel), aber der steht zumindest in der Beschlussempfehlung des Digitalausschusses zur Abstimmung über das Digitale-Dienste-Gesetz, Drs.-Nr. 20/10755

Gebe zu, ich war ein bisschen überrascht.

21. März 2024

Am Donnerstag wurde das DDG dann verabschiedet und es gab Reden im Plenum dazu.

Carmen Wegge, SPD:

.. Drittens, aber nicht zuletzt. Ich als Nutzerin, ich will nicht gefährdet werden in der analogen Welt. Jetzt wissen wir: Das Internet funktioniert nicht wie die analoge Welt, sondern kann alles potenzieren. Gutes und Schlechtes wird online schneller und für viel mehr Menschen zugänglich gemacht als offline.

Deshalb macht es einen Unterschied, ob meine private Wohnadresse nur in einem Register auf dem Amt steht oder in einem öffentlichen Blog, in dem ich, zum Beispiel als Journalistin, über Rechtsextreme schreibe. Aber: Alle Betreiberinnen und Betreiber von Internetseiten müssen gemäß Europarecht ein Impressum haben. Die Wohnadresse im Impressum ist ein Einfallstor für digitale Gewalt wie Stalking, Identitätsdiebstahl bis hin zu Bedrohung.

Die harmlosere Form ist, dass da jemand Pizzas auf meinen Namen und zu meiner Adresse bestellt, die ich zahlen muss.

Die schlimmere Form ist, dass mir jemand vor der Haustür auflauert. Wir bitten deshalb die Bundesregierung, zu prüfen, welche europarechtlichen Möglichkeiten es gibt, eine Kontaktierbarkeit auf anderem Wege als durch die Angabe der Wohnadresse sicherzustellen.

Insgesamt sind wir also auf einem sehr guten Weg, der aber noch lange nicht zu Ende ist. Ich freue mich, auch mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus dem Rechtsbereich in den nächsten Wochen diesen Weg weiterzugehen.

Anke Domscheit-Berg, Linke:

.. einige Verbesserungen kommen nur vielleicht und in anderen Gesetzen, zum Beispiel die überfällige Reform zur Impressumspflicht, der Pflicht zur Veröffentlichung privater Adressen im Internet, die für viele gefährlich ist. Unseren Antrag, den der Linken, hat die Ampel zuletzt im November abgelehnt.
Ich würde mich freuen, wenn er trotzdem umgesetzt würde.

Das alles heißt erstmal noch nichts: Es ist ein Antrag, etwas zu prüfen. Unsere Forderung seit Jahren, und ob irgendwas davon umgesetzt wird, und wann: Das ist offen. Auf der anderen Seite ist es das erste Zeichen überhaupt, dass die anderen Fraktionen anerkennen, dass es dieses Problem überhaupt gibt. Ein sehr nettes Abschiedsgeschenk für mich, aber weil die Linke Gruppe keine Digital-Referentin mehr haben wird, müssen jetzt andere immer mal bei der Regierung nachfragen, was nun aus der Impressumspflicht wird.

Auch dazu: Impressumspflicht soll auf den Prüfstand – netzpolitik.org

Foto: rony michaud, Pixabay

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https://annalist.noblogs.org/post/2024/03/24/impressum-sisyphos-impressumspflicht-bundestag-ddg-dsa-digitale-gewalt/feed/ 4
Mein Talk beim 37C3 https://annalist.noblogs.org/post/2024/01/31/mein-talk-beim-37c3-digitale-gewalt-ccc/ Wed, 31 Jan 2024 19:16:32 +0000 https://annalist.noblogs.org/?p=4339 Weiterlesen ]]> Ende Dezember fand der 37. Congress des CCC statt und ich hatte die Gelegenheit, dort über neue Entwicklungen bei der Digitalen Gewalt zu reden.

In meinem Talk ging es u.a. um

  • neue Entwicklungen, Zahlen, Veränderung seit der Pandemie
  • neue Gesetze und Statistiken
  • die Erwähnung des Themas im Ampel-Koalitionsvertrag
  • wie viel (eigentlich: wie wenig) Geld für den Schutz vor digitaler Gewalt ausgegeben wird
  • die Ankündigung eines Digitale-Gewalt-Gesetzes durch das BMJ
  • was das mit Restaurantkritik zu tun hat
  • meine letzte Kleine Anfrage dazu für die Linksfraktion
  • ein neues EU-Gesetz zur digitalen Gewalt
  • etwas Neues vom BSI.

Hier das Video:

Wer lieber einen Bogen um YouTube machen möchte, findet das Video auch hier, bei media.ccc.de. Dort gibt es auch gleich die englische und französische Übersetzung in der Video-Datei.

Hier die Slides als PDF.

Ich freue mich immer über Feedback aller Art – hier, oder gern auch im Feedback-Formular zum Congress.

(Einige) Materialien zum Talk:

 

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Und nu? https://annalist.noblogs.org/post/2023/10/27/und-nu-linksfraktion-bundestag/ https://annalist.noblogs.org/post/2023/10/27/und-nu-linksfraktion-bundestag/#comments Thu, 26 Oct 2023 23:27:07 +0000 https://annalist.noblogs.org/?p=4279 Weiterlesen ]]> Großer Feuerball vermutlich nach einer Explosion, im HIntergrund der Umriss eines Gebäudes.Weil gerade fast täglich Menschen überrascht reagieren, wenn ich erkläre, was das Medien- und Politik-Theater von Ms. Voldemort (aka S. Wagenknecht, plus friends) konkret für mich und andere Beschäftigte der Linksfraktion für Folgen hat, hier etwas ausführlicher.

(Bei manchen ist das vielleicht letztlich gar nicht so sehr Überraschung, sondern auch Empathie, um nicht schulterzuckend mit ‚Naja, war ja klar‘ zu reagieren. Danke dafür. Es ist nie schön, daneben zu stehen, wenn andere den Job verlieren.)

Die Linksfraktion im Bundestag zerfällt und was heißt das also konkret für die Leute, die da arbeiten? Dabei geht’s jetzt nicht um die politischen Auswirkungen oder Ursachen – das wäre ein anderer Text. Ich will hier nur beschreiben, was es praktisch bedeutet, weil ich das oft gefragt werde. Also:

Weil die Fraktion eh klein ist, verliert sie den Fraktionsstatus, wenn mehr als zwei Abgeordnete (MdB, Mitglieder des Bundestages) die Fraktion verlassen. Geregelt ist das in der Geschäftsordnung des Bundestages (GO-BT), aber nicht sehr detailliert. Wenn es diesen Status nicht mehr gibt, sind die MdB zwar noch Abgeordnete, aber die Fraktionsbeschäftigten haben keine Arbeitgeberin mehr, weil es die nicht mehr gibt, und damit eben auch keinen Job.

Es gibt zwei verschiedenen Formen der Beschäftigung rund um die Linke im Bundestag (entsprechend bei den anderen Fraktionen): Die einen werden direkt von den MdB angestellt und die anderen von der Fraktion. Erstere arbeiten direkt und nur den MdB zu, die anderen wie ich als Referent*innen für bestimmte Themen für alle, meistens einem Ausschuss zugeordnet – bei mir ist / war das der Digitalausschuss. Andere machen Öffentlichkeitsarbeit, die Buchhaltung, Veranstaltungsorganisation, sind mit der Organisation der parlamentarischen Abläufe beschäftigt etc.: Die gehören auch zu der zweiten Gruppe.

Für die Fraktion direkt arbeiten aktuell gut 100 Personen und für die gilt: In dem Moment, in dem es die Fraktion nicht mehr gibt, wird sie formal aufgelöst („liquidiert“) und es müssen für alle betriebsbedingte Kündigungen ausgesprochen werden. Üblicherweise mit einer Frist von sechs Wochen zum Quartalsende und das steht uns jetzt bevor. Weil es das noch nie gab und weil Fraktionen allein für den Prozess der Entscheidung, wie mit dieser aktuellen Situation weiter verfahren wird, einen Moment brauchen, kann es also sein, dass die Kündigungen zu Ende Dezember oder aber erst zu Ende März eintrudeln.

Bekanntlich haben 10 MdB angekündigt, aus der Linken (Partei) auszutreten. Das bedeutet laut Geschäftsordnung der Fraktion, dass sie damit innerhalb von 48 Stunden auch nicht mehr Mitglieder der Fraktion sind – es sei denn, sie beantragen, es zu bleiben. Haben sie, glaube ich, aber ich bin gerade im Urlaub (super Moment!) und kriege nicht alles ganz genau mit. Darüber muss der Rest dann entscheiden. Um das entscheiden zu können, muss überhaupt erst mal eine Fraktionssitzung einberufen werden und stattfinden und dann beschließen, wie sie damit umgehen wollen. Das dauert alles einen Moment. Ich lehne mich aber nicht sehr weit aus dem Fenster, wenn ich prognostiziere, dass die nicht alle miteinander weiter in einer Fraktion bleiben werden. Und das ist auch gut so, politisch, auch wenn es für uns individuell unerfreudlich ist. Klar wäre am besten, wenn die, die gehen, ihre Mandate zurückgeben würden, die sie auf den Listen der Linken bekommen haben, aber so nobel werden sie nicht sein, denn dafür kriegen sie ja Geld und Aufmerksamkeit. Täten sie es, würden andere nachrücken und die Fraktion bliebe bestehen.

Was dann noch möglich ist: Die MdB, die in der (noch) Fraktion bleiben, können beantragen, eine ‚Gruppe‘ zu bilden. (Dazu steht ein bisschen was in den Erläuterungen der GO-BT.) Das wäre dann ein Zusammenschluss aus MdB, die aber nicht genug sind, um eine Fraktion zu bilden. Das gab’s schonmal, als die Vorgängerin der Linken, die PDS, lediglich zwei direkt gewählte MdB hatte und ansonsten weniger als 5% und damit zuwenig, um eine Fraktion zu bilden.
Aktualisierung:
Dankenswerterweise wurde ich darauf hingewiesen, dass das nicht stimmt. Die Gruppe der PDS gab es vorher, aber nicht, als nur die beiden direkt Gewählten im Bundestag saßen. Mehr zu verschiedenen Gruppen im Bundestag hier.

Der restliche Bundestag muss dem aber zustimmen, und ob der das dann macht: Who knows. Falls es so eine Gruppe aber geben sollte, gäbe es auch etwas Geld dafür, so wie auch Fraktionen Gelder bekommen, um Leute einzustellen, Veranstaltungen und Öffentlichkeitsarbeit zu machen. Ich weiß nicht, wieviel eine Gruppe bekäme, aber vermutlich weniger, weil sie ja eben einerseits keine Fraktion wäre und andererseits aus weniger MdB bestünde.

Ob das stattfindet, ob dieser Prozess in absehbarer Zeit und vor der nächsten Wahl 2025 abgeschlossen würde: Das kann gerade niemand wissen. Üblicherweise dauern demokratische Verfahren immer länger, je mehr Leute, Gremien, Ebenen beteiligt sind und wenn es das alles bisher so noch nicht gab: Ein Fest für Jurist*innen. Danach müssten sich die dann verbleibenden MdB entscheiden, was sie mit dem Geld machen, wer also wie wen wofür einstellt: Auch das dauert üblicherweile einen Moment.

Wir aber sind bis dahin gekündigt und das wird voraussichtlich praktisch bedeuten, dass wir mit dem Aussprechen der Kündigung aufgefordert werden, unsere Büros auszuräumen, die Schlüssel und die Hausausweise abzugeben und danach freigestellt sind. Alles, womit wir arbeiten, muss zurückgegeben bzw. aufgelöst werden: Das sind einerseits Bücher, Rechner, Möbel, aber vor allem auch das digitalisierte Wissen, mit dem wir arbeiten.

Damit geht dann sehr viel Wissen und Erfahrung verloren und ich gebe zu: Das schmerzt. In einem gewissen Maß gehört das dazu, das wissen auch alle, die in der Politik arbeiten – aber das hier ist doch was anderes.

Andererseits: Es gibt demnächst eine Menge Menschen auf dem Arbeitsmarkt, die krass kompetent sind. Die können in kürzester Zeit zu den unterschiedlichsten Themen Deadlines halten (der Bundestag kennt da nichts), mit einigermaßen wilden Chef*innen und gleich mehreren davon gleichzeitig zurechtkommen, bizarre Themen allgemeinverständlich übersetzen, Beschimpfungen aus allen Richtungen weglächeln und nebenbei noch Ideen entwickeln. Vielleicht braucht die jemand?

Jedem Ende wohnt ein Anfang .. ist ein Mythos, habe ich gerade gelernt, denn tatsächlich heißt es bei Hesse „jedem Anfang wohnt ein Zauber inne“. Vorher aber erstmal das Ende, und dann mal sehen.

Sollten jetzt noch Fragen offen geblieben sein: Fragt, dazu gibt’s die Kommentare.

 

Bild: Jeff Kingma auf Unsplash

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