Kommentare zu: BKA und moderne Technik https://annalist.noblogs.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/ Innenansichten Fri, 18 Jul 2008 10:25:04 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 Von: fkrt https://annalist.noblogs.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/#comment-771 Fri, 18 Jul 2008 10:25:04 +0000 http://annalist.noblogs.autistici.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/#comment-771 @annalist gibt es den keine Möglichkeit gegen die Beschlagnahmung gerichtlich vorzugehen bzw. zumindest eine herausgabe des Images zu verlangen?

Ansonsten rate ich gerne zu:
http://de.wikipedia.org/…bhaften_Bestreitbarkeit

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Von: Priest https://annalist.noblogs.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/#comment-770 Tue, 15 Jul 2008 10:26:04 +0000 http://annalist.noblogs.autistici.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/#comment-770 Hardwareverschlüsselte USB-Sticks sind in durchaus unterschiedlichen Güten am Markt. Das Spektrum reicht von einfachen Sperren, die nach der Eingabe des richtigen Passworts schlicht den Strom für den restlichen Speicher freischalten, bis zu hochwertigen Geräten mit Cryptochips.

Normalerweise kommt man bei Hardwareverschlüsselung nicht an die Daten, solange man nicht das Passwort eingegeben hat. Da dürfte das Image ziehen schwer werden.

Die Sicherheit von USB-Sticks mit Hardwareverschlüsselung ist außerdem sehr umstritten, weil man bei den meisten Geräten sehr einfach an die Platine kommt und die Kommunikation der Chips somit leicht untersucht werden kann. Auch das Eingießen in Plastik und das entfernen der Chipaufdrucke verzögert den Zugriff nur.

Es liegt also die Vermutung nahe, dass es sich um einen „normalen“ USB-Stick handelt.

Was den Geldwert angeht, sind Daten zumeist wertvoller als die Datenträger. Das hängt jedoch davon ab, ob zusätzliche Backups existieren und ob der USB-Stick vergoldet und mit Diamanten besetzt war oder nicht 😀 .

Man geht davon aus, dass neu Erarbeiten von Daten je Megabyte zwischen 1000 und 2000 Euro kostet.

Bleibt also zu hoffen, dass der Stick bald wieder entschlagnahmt wird. Ob ein den o.g. Summen entsprechender Schadensersatz geltend gemacht werden kann müsste dann mal ein Anwalt klären.

Ich empfehle an dieser Stelle Truecrypt (http://www.truecrypt.org/). Damit ist man einige Sorgen los, wenn der USB-Stick auf die eine oder andere Weise abhanden kommen sollte.

Gruß,

Priest

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Von: Lord https://annalist.noblogs.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/#comment-769 Thu, 10 Jul 2008 10:31:29 +0000 http://annalist.noblogs.autistici.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/#comment-769 @Peter:

das ist leider so nicht richtig; je nach Bundesland wird die hardware (und das ist nunmal u.U. auch der Monitor, Scanner, Drucker, Hub, Router und was man sonst so am Rechner hängen hat) eingezogen und verbleibt als Asservat. Eine zeitnahe Rückgabe nach Erstellung eines Images habe ich selbst in Brandenburg erlebt; der Server eines Freundes von mir aus Berlin lagerte über ein Jahr bei der Staatsanwaltschaft. Mein Freund war danach nicht mehr selbständig – aber mit 100.000€ Schulden…..

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Von: Peter https://annalist.noblogs.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/#comment-768 Wed, 09 Jul 2008 17:05:40 +0000 http://annalist.noblogs.autistici.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/#comment-768 @BlaueBirke:
Das ist nicht richtig. Rechner werden durchaus auch vor Abschluss eines Verfahrens zurückgegeben, wenn die festplatte kopiert wurde.
Ist auch naheliegend, denn der rechner also solcher hat keine Bewiskraft, was die Integrität der kopierten Daten angeht.

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Von: ulf https://annalist.noblogs.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/#comment-767 Wed, 09 Jul 2008 14:06:23 +0000 http://annalist.noblogs.autistici.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/#comment-767 „nicht abzusehen, wann die Auswertung des Datenträgers abgeschlossen ist.“

Das meint in etwa: wir können derzeit nicht mit sicherheit sagen, wann der verwendete algorithmus gebrochen wird oder die rechnertechnik weit genug ist um den schlüssel in sinnvoller zeit auszurechnen.

Verschlüsselte Datenträger gibts sowieso nur zurück, wenn man den schlüssel rausrückt. Warum auch?

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Von: blauebirke https://annalist.noblogs.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/#comment-766 Wed, 09 Jul 2008 13:36:09 +0000 http://annalist.noblogs.autistici.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/#comment-766 @7 Du meinst wohl die Einziehung des Rechners eines Urheberrechtsverletzers.[1] Dieser wurde rechtmäßig enteignet und die Frage war nur, ob die Versteigerung ersetzt wird durch eine Verwendung durch die Polizei (siehe dazu Kommentare des Netzpolitik-Beitrages, insbesondere #12). Das hat offensichtlich nichts mit diesem Fall zu tun. Kosten des Sticks sind im Vergleich zu den Anwaltskosten lachhaft.

[1] http://netzpolitik.org/…von-tauschboersennutzer/

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Von: Mac https://annalist.noblogs.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/#comment-765 Wed, 09 Jul 2008 11:00:37 +0000 http://annalist.noblogs.autistici.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/#comment-765 Man muß anmerken, daß es durchaus USB Sticks gibt, die zusätzliche Hardware haben, die eben nicht ausgelesen werden kann. In so einem Fall sind die Daten ziemlich sicher verschlüsselt (zB. 256-bit AES) und man braucht die Hardware um an den key zu kommen, der durch eine passphrase geschützt im Stick liegt. Mit dem Image selbst kann man wenig anfangen, da die Ermittlung des keys praktisch ausgeschlossen ist, daher der Appell, das Passwort rauszurücken. Alternativ müsste man den USB Stick aufschneiden und unters Mikroskop legen.

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Von: Sabine Engelhardt https://annalist.noblogs.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/#comment-764 Wed, 09 Jul 2008 10:46:50 +0000 http://annalist.noblogs.autistici.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/#comment-764 @6: Ein USB-Stick mag billig sein, aber auch wenig Geld ist Geld. Und die Polizei hat nicht einfach Geldwerte wegzunehmen, wenn das nicht nötig ist.

Allgemein: Gab es nicht schon den Fall, daß schon mal gern Hardware einbehalten wurde, weil die Polizei sie nützlich fand? Vielleicht haben sie ja einen Mangel an guten USB-Sticks. *fg*

Gruß, Frosch

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Von: blauebirke https://annalist.noblogs.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/#comment-763 Wed, 09 Jul 2008 10:22:38 +0000 http://annalist.noblogs.autistici.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/#comment-763 @(3)jojojo: Alle zusätzlichen Informationen, die vielleicht gebraucht werden (wie Seriennummer), können unabhängig von der Entschlüsselung, extrahiert werden.

Das BKA muss aber die Hardware als Beweismittel behalten. Ohne Orignalhardware wäre es sehr einfach Beweise, ohne Möglichkeit dies Aufzudecken, unter zuschieben.

USB-Sticks sind so billig, das der Betroffene schon auf diese Verzichten können sollte. Die Herausgabe der Daten in Form von dem Image sollte man stattdessen verlangen (falls benötigt).

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Von: techniker@home https://annalist.noblogs.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/#comment-762 Wed, 09 Jul 2008 10:02:16 +0000 http://annalist.noblogs.autistici.org/post/2008/07/09/bka-und-moderne-technik/#comment-762 die behörden haben bspw. mit den dd-befehl unter linux die möglichkeit eine 1:1-kopie des sticks zu machen. die hashes der kopie und des gerätes sind identisch.
die brauchen den stick also nicht wirklich. wenn sie etwas anderes behaupten, sind sie technisch nich so bewandert, wollen euch für dumm verkaufen oder sie haben den stick nicht mehr … was ich aber nicht glaube. 😉

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