Kommentare zu: Johannes Kreidler: Call Wolfgang (2008) https://annalist.noblogs.org/post/2008/12/07/johannes-kreidler-call-wolfgang-2008/ Innenansichten Thu, 06 Jan 2011 08:50:24 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 Von: tiffany https://annalist.noblogs.org/post/2008/12/07/johannes-kreidler-call-wolfgang-2008/#comment-10650 Thu, 06 Jan 2011 08:50:24 +0000 http://annalist.noblogs.autistici.org/post/2008/12/07/johannes-kreidler-call-wolfgang-2008/#comment-10650 Abgesehen davon, daß ich aus dem Lachen gestern nicht mehr raus kam, fand ich die Kommentare auf dem Vodafone Blog auch sehr moderat. Immerhin bis Seite 7 habe ich mich durckgeklickt und das war besser als Harald Schmidt. Die Kommentare sprühten vor dem, was man bei Vodafone so völlig vermisst: Witz und Esprit.

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Von: Überzeugter Unvorsichtiger https://annalist.noblogs.org/post/2008/12/07/johannes-kreidler-call-wolfgang-2008/#comment-1000 Sun, 07 Dec 2008 18:34:58 +0000 http://annalist.noblogs.autistici.org/post/2008/12/07/johannes-kreidler-call-wolfgang-2008/#comment-1000 Sehr geehrter carlo,

> könnte strafbar sein

ob dieser Hinweis eine juristisch korrekte Einschätzung ist, vermag ich nicht einzuschätzen.

> von … … verlinkung ist deshalb abzuraten.

Wäre dies ‚mein Blog‘ so wäre meine Antwort hierzu jedoch:
Die Aufgabe dieses Blogs ist nicht, den von den staatlichen Einrichtungen ausgeübten Terror zu unterstützen oder zu verbreiten.
Aufgabe dieses Blogs ist, genau diese Angst und Schrecken auslösenden Vorgänge zu veröffentlichen und deren Verfassungs- und Rechtmässigkeit zu hinterfragen.

Wenn zur ’scherzhaften‘ Verbreitung von Angst anonym Straftaten vorgetäuscht werden ist das nochmal ein himmelweiter Unterschied zur bewussten, Gesicht zeigenden Provokation von zur Not auch Gerichtsverfahren.

„Brutalstmögliche Aufklärung statt größtmöglicher Angst!“

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Von: carlo https://annalist.noblogs.org/post/2008/12/07/johannes-kreidler-call-wolfgang-2008/#comment-999 Sun, 07 Dec 2008 12:32:50 +0000 http://annalist.noblogs.autistici.org/post/2008/12/07/johannes-kreidler-call-wolfgang-2008/#comment-999 die aktion könnte nach stgb 126(2) strafbar sein,ähnlich den versendungsaktionen von Pulver.von einer Nachahmung oder auch verlinkung ist deshalb abzuraten.

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