Kommentare zu: Parteigelder von Franz https://annalist.noblogs.org/post/2009/08/23/parteigelder-von-franz/ Innenansichten Thu, 27 Aug 2009 16:23:28 +0000 hourly 1 https://wordpress.org/?v=7.1 Von: Élise Hendrick https://annalist.noblogs.org/post/2009/08/23/parteigelder-von-franz/#comment-1481 Thu, 27 Aug 2009 16:23:28 +0000 http://annalist.noblogs.autistici.org/post/2009/08/23/parteigelder-von-franz/#comment-1481 @Karl

Eigentlich wird der Gesichtspunkt Strafmaß an anderer Stelle geprüft (obwohl das natürlich auch ein Faktor in Sachen Fluchtgefahr sein kann), aber hier ist es – wenn man den Medien glaubt – eben so nicht gelaufen.

Die Frau ist mangels dringenden Tatverdachts freigelassen und dann „aus generalpräventiven Erwägungen“ wieder inhaftiert worden. D.h., wenn nicht irgendein Reporter bei der Berichterstattung einen Riesenfehler gemacht hat, gab es zur Prüfung der Haftgründe nach § 112 StPO (Fluchtgefahr, usw.) überhaupt keinen Anlaß.

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Von: Karl https://annalist.noblogs.org/post/2009/08/23/parteigelder-von-franz/#comment-1480 Mon, 24 Aug 2009 15:36:52 +0000 http://annalist.noblogs.autistici.org/post/2009/08/23/parteigelder-von-franz/#comment-1480 Der Gedankengang geht wie folgt: dringender Tatverdacht ist gegeben. Jetzt zu prüfen, ob wegen der zu erwartenden Höhe der Strafe Fluchtgefahr besteht. Wegen der generalpräventiven Wirkung ist mit einer hohen Strafe zu rechnen, deshalb Fluchtgefahr.
Das ist also ein Mal mehr um die Ecke und deshalb auch so kein Skandal.

Der Skandal liegt dann eher darin wegen einer versuchten Brandstiftung an einem Auto eine Strafhöhe weit über zwei Jahren zu bejaen nur wegen der Generalprävention.
Und dass Strafen je nach dem erarteten Verhalten anderer unterschiedlich gewertet werden. So könnte das Anzünden eines Autos in Berlin aus politischen Motiven bei der gleichen Person zu einer ganz anderen Strafhöhe wie das Anzünden eines Autos in Pforzheim führen, nur weil in Berlin auch andere Personen so handeln. Aus rechtsphilosophischer Sicht ziemlich bedenklich.

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Von: Bruno https://annalist.noblogs.org/post/2009/08/23/parteigelder-von-franz/#comment-1479 Sun, 23 Aug 2009 17:27:06 +0000 http://annalist.noblogs.autistici.org/post/2009/08/23/parteigelder-von-franz/#comment-1479 Bin ich froh kein Raucher zu sein und nicht in Berlin zu wohnen.

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Von: Élise Hendrick https://annalist.noblogs.org/post/2009/08/23/parteigelder-von-franz/#comment-1478 Sun, 23 Aug 2009 05:43:31 +0000 http://annalist.noblogs.autistici.org/post/2009/08/23/parteigelder-von-franz/#comment-1478 Es ist nach dem derzeitigen Stand des Strafrechts in der BRD eigentlich schon möglich, daß man eine dickere Strafe aufgebrummt bekommt, damit andere gar nicht erst auf die Idee kommen. Das nennt man Generalprävention, und es beruht auf der psychologie einer imaginären Welt, zu der nur gewisse Richter Zugang haben. In dieser imaginären Welt ist es tatsächlich erwiesen, daß Strafen abschrecken.

Neu ist in diesem Fall aber, daß generalpräventive Erwägungen dazu führen, daß eine Frau, gegen die kein hinreichender Tatverdacht besteht, in Untersuchungshaft muß. Eigentlich dürfte das gar nicht sein, denn U-Haft soll (theoretisch natürlich) gar keine Strafe, sondern eine Tataufklärungsmaßnahme sein.

Nach § 112 StPO darf die U-Haft nur dann angeordnet werden, wenn der zu Inhaftierende der Tat „dringend verdächtig“ ist, ein Haftgrund (Flucht, Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr) vorliegt, und die Anordnung der U-Haft nicht außer Verhältnis zur Schwere der Tat und der zu erwartenden Strafe steht. Festzuhalten ist: Liegt kein dringender Tatverdacht vor, kommen all diese anderen Erwägungen gar nicht zur Sprache.

Die Höhe der zu erwartenden Strafe – das ist hier mit „generalpräventiven Erwägungen“ gemeint – ist nur dann von Bedeutung, wenn gegen den/die Beschuldigte ein dringender Tatverdacht überhaupt vorliegt.

Wenn die mediale Darstellung der Anordnungsgründe tatsächlich stimmt, ist das eine Ungehörigkeit.

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